-
Durchführung von Windmessungen
Zur Durchführung von Windmessungen zur Bestimmung des Windstrompotentials
eines potentiellen WKA-Standortes wird die Aufstellung eines 30-m-Meßmastes
empfohlen. Der Mast sollte mit einem Anemometer zur Erfassung der
Windgeschwindigkeit und einer Windfahne zur Registrierung der Windrichtung
ausgerüstet sein. Die Meßwerte sollten aus 10-min-Mittelwerte
auf einem sogenannten Datenlogger gespeichert werden. Auf der Basis
der 10-min-Mittelwerte der Windgeschwindigkeit wird mit Hilfe der
anlagenspezifischen Leistungskennlinie der Energieertrag am potentiellen
Standort berechnet.
Anbieter
von Windmeßsystemen
Unabhängige
Windgutachter
|