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Durchführung von Windmessungen

Zur Durchführung von Windmessungen zur Bestimmung des Windstrompotentials eines potentiellen WKA-Standortes wird die Aufstellung eines 30-m-Meßmastes empfohlen. Der Mast sollte mit einem Anemometer zur Erfassung der Windgeschwindigkeit und einer Windfahne zur Registrierung der Windrichtung ausgerüstet sein. Die Meßwerte sollten aus 10-min-Mittelwerte auf einem sogenannten Datenlogger gespeichert werden. Auf der Basis der 10-min-Mittelwerte der Windgeschwindigkeit wird mit Hilfe der anlagenspezifischen Leistungskennlinie der Energieertrag am potentiellen Standort berechnet. 

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