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10.01.2020, 14:28 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Windenergie: Bundeskabinett beschließt neue Vorschrift zur Luft-Kennzeichnung

Berlin - Um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern, sollen Windenergieanlagen (WEA) nachts nur noch bei Bedarf blinken, nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Das sieht die am jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) vor.

Im Energiesammelgesetz (EnSaG) hat der Gesetzgeber Ende 2018 beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für neue Windenergieanlagen (WEA) sowie Bestandsanlagen einzuführen. Die ursprünglich veranschlagte Frist zur BNK-Pflicht wurde mangels Umsetzbarkeit im Oktober 2019 vom 21. Juli 2020 um 12 Monate nach hinten verschoben. Nach der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Novellierung kommt Bewegung in den Prozess.

Novellierung der AVV Kennzeichnung soll nächtliches Dauerblinken von Windenergieanlagen beenden
Am 8. Januar 2020 hat das Bundeskabinett in seiner ersten Sitzung dieses Jahres eine Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) beschlossen. Darin wird die Gesamtanlagenhöhe von 315 Metern entsprechend der Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO festgelegt, die in Zukunft die Befeuerung des Turms und der Gondel unabhängig von der Rotorblattlänge vorsieht. Damit entfällt die derzeit geltende Regelung von 65 m. Zudem sieht die Vorschrift wie im Energiesammelgesetz beschlossen, die verpflichtende Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen wie Windenergieanlagen vor. D.h., das dass aus Akzeptanzgründen oft kritisierte nächtliche Dauerblinken künftig entfällt und Windenergieanlagen nur noch dann befeuert werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Wie bereits im EnSaG geregelt, gestattet die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift nun auch den Einsatz der Transponder-BNK Technologie als Alternative zu bisherigen RADAR-BNK-Lösungen. Die neue AVV Kennzeichnung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die zustimmungspflichtige Vorschrift geht nun an den Bundesrat, um dort durch die Bundesländer beraten zu werden. Eine Zustimmung könnte bereits in der Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020 erfolgen.

Klarer Rahmen bei WEA-Kennzeichnung für Projekte von großer Bedeutung
Die weitere technische Ausgestaltung der mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) Ende 2018 beschlossenen verpflichtenden Einführung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen hat für die Windenergiebranche eine hohe Bedeutung. „Die überfällige Anpassung der AVV wird von der Windindustrie schon seit 2017 erwartet und ist in zunehmendem Maße für die Realisierung von Projekten von Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist sie auch relevant für das Erreichen der Klima- und Ausbauziele der Bunderegierung. Insbesondere der Wegfall der für moderne Anlagen nicht mehr passenden Regelung zur maximalen Länge der Rotorblätter erspart erhebliche Bürokratie und technischen Mehraufwand“, betont Matthias Zellinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die Entscheidung des Bundeskabinetts.

Auch die auf die Transponderlösung spezialisierten Unternehmen Lanthan, Air Avionics und Recase begrüßen die Novellierung der AVV Kennzeichnung. In umfangreichen Feldtests im Raum Bremen habe das eingesetzte Transpondersystem der Unternehmenskooperation bereits über mehrere Monate hinweg seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können, so die Unternehmen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere sichere, kostengünstige und akzeptanzsteigernde Transponder-BNK Lösung durch die Bundesregierung beschlossen wurde. Wir haben in den letzten Monaten intensiv an der technischen Ausführung und der Marktreife gearbeitet und blicken nun hoffnungsvoll auf eine positive Entscheidung des Bundesrats“, so Gerd Möller, Sprecher der Kooperation und Geschäftsführer der Lanthan GmbH & Co. KG.


Quelle: IWR Online
© IWR, 2020


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