IWR-Start | Medien | Jobs | Bioenergie-Home | Biogas | Holzpellets| Pflanzenöl | IWR-Kontakt |

Biodiesel | Übersicht | Hintergrundinfos | News | Tankstellen |
 

Rapspflanze, © IWR
Informationen zum Raps-Biodiesel
Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
 
Ausgangsstoff

Pflanzenöle bilden den Ausgangsstoff für Biodiesel. Wichtigste Ölpflanze stellt in Deutschland der Raps dar. Grundsätzlich können aber auch andere Ölpflanzen wie Sonnenblumen und Sojabohnen für die Herstellung von Biodiesel eingesetzt werden. Nach der Ernte wird die Rapssaat in Ölmühlen zu Rapsöl gepresst. Je Hektar können ca. 1.500 Liter Pflanzenöl produziert werden. Der anfallende Rapsschrot geht als Eiweißlieferant in die Futtermittelindustrie.

Chemische Reaktion

Durch eine einfache chemische Reaktion wird das gepresste Pflanzenöl zu Biodiesel - chemisch Pflanzenmethylester (PME) - umgewandelt. Mit Hilfe eines Katalysators (z.B. Kalilauge) und unter Zugabe von etwa 10 % Methylalkohol erfolgt die Aufspaltung des Rapsöls. Neben dem Biodiesel fallen als Nebenprodukte u.a. Glyzerin und Methanol an. Das überschüssige Methanol wird durch Destillation entfernt und wieder dem Kreislauf zugeführt. Glyzerin stellt einen wichtigen Rohstoff für die oleochemische Industrie dar und wird dort u.a. zur Herstellung von Kosmetika eingesetzt.

Qualität


Bis 2003 galt in Deutschland die E DIN 51606 für die Definition der Eigenschaften von Biodiesel und stellte die technische Grundlage für nahezu alle Freigaben der Fahrzeughersteller dar. Im November 2003 wurde die bisherige Norm durch die europäische Norm EN 14214 - in Deutschland entsprechend DIN EN 14214 - abgelöst. Der europäische Qualitätsstandard sieht eine Reihe von Verschärfungen sowie die Neuaufnahme des Parameters Oxidationsstabilität vor. Im Ergebnis werden höhere Anforderungen an die Biodieselherstellung und Qualitätssicherung gestellt.

Durch die Aufnahme in die Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BlmSchV) wurde die Qualität für Biodiesel in Reinform gemäß der europäischen Norm EN 14214 und der EU-Richtlinie 2003/30/EG "Zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" verbindlich definiert. Die Kraftstoffqualitätsverordnung gibt vor, dass in Deutschland Biodiesel als Kraftstoff nur entsprechend der Kennwerte der DIN EN 14214 angeboten werden darf. Biodiesel wird daher an den Tanksäulen durch einen Aufkleber nach der aktuellen Norm ausgezeichnet. Fossiler Dieselkraftstoff mit einer Beimischung von 5% Biodiesel entspricht der Dieselqualitätsnorm DIN EN 590.

Viskosität (Fließneigung):
Der Umesterungsprozess bewirkt, dass Biodiesel die gleiche Viskosität (Fließneigung) wie herkömmlicher Dieselkraftstoff besitzt. Dadurch ist es möglich, diesen Kraftstoff in modernen Dieselmotoren und Einspritzsystemen (Pump-Düse, Common Rail) einzusetzen. Jedoch ist der Biodiesel nicht für alle Automodelle geeignet. Diesel und Biodiesel sind ähnliche aber keine identischen Kraftstoffe. Beide Arten haben ihre Vor-und Nachteile. Problematisch ist dabei weniger die Verbrennungseigenschaften des Motors als vielmehr die Kraftstoffleitungen und Dichtungen. PME ist chemisch leicht aggressiv und kann manche Kunststoffe anlösen und undicht machen. Die DIN EN 14214 soll in Zukunft Qualitätstandards sichern und stellt einen Konsens zwischen Fahrzeughersteller, Biodiesel-Hersteller und Handelsunternehmen dar. So sieht die Norm u.a. bei der geforderten Kältefestigkeit den Einsatz von abgestimmten Fliessverbesserern vor, die untereinander verträglich sind. Eine Übersicht über die Zulassung von Biodiesel in Autos finden sie hier.

Umwelteigenschaften:
Da Biodiesel aus Pflanzen gewonnen wird trägt er zur Erreichung des europäischen Richtwerts zur Veminderung der Treibhausgase und zur Erreichung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls bei. Moderne Biokraftstoffe produzieren durchschnittlich zwei Drittel weniger Treibhausgasemissionen als herkömmliche Kraftstoffe für den Verkehr. Im Gegensatz zu herkömmlichen Dieselkraftstoffen enthält Biodiesel keinen Schwefel und ist biologisch schnell abbaubar. Daher wird Biodiesel nicht als Gefahrgut klassifiziert und ist in die Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft. Zudem senkt Biodiesel die Ruß-Emissionen im Straßenverkehr.

Die Überwachung der Qualität wird seit 1999 durch die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (agqm) übernommen.

 

Besteuerung

Die Bundesregierung hat unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2003/96/EG Ende 2003 beschlossen, im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes neben reinem Biodiesel auch den jeweiligen Biodieselanteil in Mischungen ab dem 01.01.2004 bis zum 31. Dezember 2009 von der Mineralölsteuer zu befreien.



Quelle: ufop, agqm

 


zurück zur Übersicht

 

IWR-HomeBioenergieEnglishEmail/Kontakt