15.07.2010, 12:19 Uhr

Bundesverband Geothermie kritisiert Entwurf des CCS-Gesetzes

Berlin - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb soll zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert werden. Damit will die Bundesregierung den noch offenen Fragen der neuen Technologien und den vielfältigen Sorgen in der Bevölkerung Rechnung tragen. Der Gesetzentwurf regelt die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Die CCS-Technologie soll nach Regierungsangaben so umfassend getestet und zugleich Risiken oder Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen werden.

Kritik an dem Entwurf äußerte der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV), der die Gefahr sieht, dass die mögliche Nutzung der Geothermie in den betroffenen Gebieten unmöglich gemacht wird. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass das Gesetz eine rechtliche Grundlage nur für Demonstrationsanlagen schaffen soll und eine bundesweite Mengenbegrenzung auf 8 Mio. t abzulagerndes CO2 pro Jahr vorsehe. Dennoch könne es auch in den Gebieten, in denen Demonstrationsanlagen erlaubt werden sollen, zu Nutzungskonkurrenzen kommen. Dass dadurch die Nutzung der Geothermie eingeschränkt werden könne, zeige das Beispiel der brandenburgischen Gemeinde Beeskow. Die Stadt hatte nach Angaben von GtV-BV im Januar 2010 einen Antrag auf die Erteilung von Bergrechten für die Nutzung der Geothermie beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg beantragt. In seiner Stellungnahme habe das LBGR kritisiert, dass die im Oktober 2009 gegenüber Vattenfall gewährten Nutzungsrechte nicht berücksichtigt worden seien. Vattenfall habe eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erhalten. Der Energiekonzern habe die Erlaubnis allerdings zur Erkundung von Ablagerungsmöglichkeiten für CO2 genutzt, so der GtV-BV weiter. Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV, forderte anlässlich der Vorlage des Gesetzentwurfs daher einen uneingeschränkten Vorrang für die Erneuerbaren Energien auch bei der Nutzung des Untergrunds. Neben der Geothermie umfasse dies auch die Speicherung von Wind- oder Solarstrom in unterirdischen Druckluftspeichern.

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