30.01.2012, 16:05 Uhr

Windenergie: Neue Verordnung beschleunigt Offshore-Ausbau

Münster - Der Bau neuer Offshore-Windparks in Deutschland wird einfacher. Mit dem Inkrafttreten der neuen Seeanlagenverordnung am 30.01.2012 wird das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf dem Meer nun besser gebündelt und konzentriert, teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster mit. Die zuständigen Genehmigungsbehörden müssen die Anträge von verschiedenen Investoren für ein und dasselbe Offshore-Gebiet jetzt nicht mehr parallel bearbeiten. Zunächst werden die Anträge auf Genehmigungsfähigkeit durchgeprüft, die zuerst vorliegen. Spätere Eingänge können zurückgestellt werden, bis über den ersten Antrag entschieden wurde.

Genehmigungsverfahren beim BSH gebündelt

Zukünftig wird das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständige Planfeststellungsbehörde fungieren. Dadurch wird das Genehmigungsverfahren beim BSH gebündelt. Gleichzeitig erhält die Behörde die Möglichkeit, die Verfahren zu beschleunigen. "Die neue Seeanlagenverordnung ist ein wichtiger Baustein, um den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland schneller voranzubringen", sagte IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch.

52 Offshore-Anlagen in Deutschland am Netz

Ende 2011 waren in Deutschland 52 Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 200 Megawatt (MW) ans Netz angeschlossen. Im Jahr 2011 erhielten in Deutschland 33 neue Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 108 MW einen Netzanschluss. Zum Vergleich: An Land stieg die installierte Windkraftleistung in Deutschland Ende 2011 auf 28.900 MW an. In Europa sind Offshore-Windparks mit einer Leistung von 3.800 MW am Netz, davon rd. 2.100 MW in Großbritannien.

Offshore-Windenergie


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