16.10.2014, 12:03 Uhr

Nichtigkeitsklage: Bundestag lehnt Antrag zu AKW Hinkley Point C ab

Berlin / Münster - Im Bundestag wurde heute darüber entschieden, ob sich Deutschland der Nichtigkeitsklage von Österreich gegen das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C anschliesst. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist eindeutig, das Signal nach Brüssel auch.

Die Grünen hatten die Regierung auffordern wollen, gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Beihilfe für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen oder sich der Klage eines anderen europäischen Staates anzuschließen.

Staatliche Beihilfe für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C

Die EU-Kommission hatte am 8. Oktober 2014 staatliche Beihilfen der britischen Regierung für den Neubau im Südwesten Englands bewilligt. Die Baukosten für das Atomkraftwerk sind von ursprünglich rd. 18 Mrd. Euro bereits jetzt auf 31 Mrd. Euro gestiegen. Der gesamte Kapitalbedarf für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C beläuft sich nach Angaben der EU-Kommission mit Bezug auf britische Behörden auf 43 Mrd. Euro. Die britische Regierung plant als Förderung der Kernenergie eine feste Vergütungszahlung von rd. 11 ct pro Kilowattstunde Atomstrom über 35 Jahre zuzüglich Inflationsausgleich für die Betreiber. Eine Ausschreibung ist nicht vorgesehen.

Bundestag lehnt Nichtigkeitsklage gegen britsche AKW-Subventionen ab

In der namentlichen Abstimmung lehnten 475 Abgeordnete den Entschließungsantrag der Grünen ab, 118 stimmten ihm bei einer Enthaltung zu. Damit beteiligt sich Deutschland wie erwartet nicht an der Nichtigkeitsklage, die Österreich beim Europäischen Gerichtshof einreichen wird. Österreich hat sich bereits im Vorfeld der EU-Entscheidung gegen eine Subventionierung einer etablierten Technologie wie die der Atomkraft ausgesprochen. Indirekt unterstützt die Bundesregierung mit dieser Entscheidung den Ausbau der Kernenergie in der EU.

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