25.02.2015, 10:48 Uhr

Deutschland startet die erste Photovoltaik-Ausschreibung

Bonn – Was lange diskutiert und kritisiert wurde, ist nun Realität: Die Bundesnetzagentur hat heute die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Ab sofort können Projektierer und Planer noch bis Mitte April Angebote abgeben. Es geht um insgesamt 150 Megawatt.

Für Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, wird damit ein „neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien“ aufgeschlagen. Aus seiner Sicht wird damit die Förderung von "einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze" umgestellt.

Höchstgebot beträgt 11,29 Cent je kWh

Die Ausschreibung der Förderung von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen findet in drei jährlichen Runden statt. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar.

Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 Megawatt (MW), das Höchstgebot beträgt 11,29 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Den Geboten sind Angaben und Unterlagen zu den Flächen beizufügen, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro kWh für den in den Anlagen erzeugten Strom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Bundesnetzagentur fungiert als Schiedsrichter – Fokus auf Akteursvielfalt

Auch auf den von vielen Verbänden und Unternehmen befürchteten Verlust einer breiten Beteiligung am Solarausbau in Deutschland ging Homann ein: "Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Wir sind zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten wiederspiegelt."

Ziel der Ausschreibungsverfahren ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure, so die Netzagentur. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden, was zuletzt inm Jahr 2014 nicht gelungen ist. Das Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen. Homann erklärt: "Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln."

Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht. Die konkreten Infos und Unterlagen zum Ge­bots­ter­min 15. April 2015 finden sich hier hier.

Quelle: IWR Online
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