08.05.2015, 11:10 Uhr

PNE Wind AG: Hauptversammlung soll über Friedrichsens Verbleib im Aufsichtsrat entscheiden

Cuxhaven – Auf der Hauptversammlung des Windenergie-Projektentwicklers PNE Wind AG am 16. Juni könnte es spannend werden: Dort soll den Anteilseignern vorgeschlagen werden, die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Volker Friedrichsen, Astrid Zielke und Peter Baron von le Fort abzuberufen.

Dies hat der Aufsichtsrat der PNE Wind AG in dieser Woche mehrheitlich beschlossen. Hintergrund für diesen Beschlussvorschlag sei "die Entwicklung der Zusammenarbeit im Aufsichtsrat in den vergangenen Monaten". Zudem werden die Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Richtlinien im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angeführt.

Friedrichsen soll Aufsichtsrat wegen Interessenskonflikten verlassen

Wie die PNE Wind AG mitteilt, unterliege insbesondere Volker Friedrichsen, Alleingesellschafter der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, aufgrund der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der WKN AG sowie den Wettbewerbstätigkeiten der reconcept GmbH nach Auffassung des Aufsichtsrates einem dauerhaften Interessenkonflikt. Bereits im Dezember hatte der Aufsichtsrat angekündigt, einen gerichtlichen Antrag auf Abberufung von Friedrichsen als Mitglied des Aufsichtsrats zu stellen, sofern dieser nicht noch kurzfristig freiwillig sein Mandat niederlegt. Dies hat Friedrichsen offenbar nicht getan und nun soll die Hauptversammlung entscheiden.

Vorstand stimmt zu

Die Aufsichtsratsmitglieder Astrid Zielke und Peter Baron von le Fort seien in der letzten Hauptversammlung der PNE Wind AG mit den von Friedrichsen kontrollierten Stimmen in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Wie PNE Wind weiter erklärt, folge der Aufsichtsrat mit seinem Beschluss für die Abstimmung auf der Hauptversammlung den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser gebe vor, dass wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenskonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds zur Beendigung des Mandats führen sollen. Auch der Vorstand von PNE Wind steht hinter dieser Entscheidung.

Waren Windparkprojekte der WKN AG überbewertet?

Hintergrund ist, dass die PNE Wind AG kaufvertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH im Zusammenhang mit der von dieser im Jahr 2013 erworbenen Beteiligung an der WKN AG geltend machen will. Es geht um bis zu 6,2 Mio. Euro. Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob bei der WKN AG zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs durch PNE Wind AG einzelne Windparkprojekte überbewertet waren. Für das Geschäftsjahr 2014 erwartete der Vorstand im Dezember aufgrund der Überbewertung einzelner Projekte eine Ergebnisbelastung auf das Ebit in der Größenordnung eines niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbetrags. Im Geschäftsbericht der PNE Wind AG für das Jahr 2014 ist von "unzutreffenden Bewertungen" die Rede. Im Rahmen einer Schiedsgerichtsklage mache die PNE Wind AG daher Ansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH, den ehemaligen Hauptaktionär der WKN AG, in Höhe der rund 6,2 Mio. Euro geltend.

Quelle: IWR Online
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