19.04.2016, 10:33 Uhr

Weltklimarat: Sonderbericht zu Folgen der Erderwärmung um 1,5 Grad

Nairobi / Berlin – In New York soll Ende dieser Woche der im Dezember 2015 in Paris ausgehandelte historische Weltklimavertrag feierlich unterzeichnet werden. Im Vorfeld hat der Weltklimarat, das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), beschlossen, in einem Sonderbericht die Voraussetzungen und Folgen einer Erderwärmung um 1,5 Grad genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das erste weltweite Klimaschutzabkommen, das im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde, sieht für die globale Erderwärmung eine Obergrenze von zwei Grad vor. Diese Obergrenze ist damit völkerrechtlich bestätigt. Darüber hinaus legt der Vertrag Anstrengungen fest, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken.

1,5-Grad-Bericht bis 2018

Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention haben daher den IPCC gebeten, den wissenschaftlichen Sachstand einer 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen. Der Sonderbericht soll wissenschaftliche Informationen über die Folgen einer Erwärmung um 1,5 Grad und über die mit einer solchen Erwärmung konsistenten Treibhausgas-Emissionen liefern. Doch der Sonderbericht wird Zeit benötigen: Der Weltklimarat will ihn bis zum Jahr 2018 vorlegen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in diesem Zusammenhang Grundlagenforschung und Modellentwicklung sowie Infrastrukturen, um die dafür notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Exemplarisch dafür sind die Programme zu Wolken- und Niederschlagsprozessen im Klimasystem. Auch sollen Modellsysteme für mittelfristige regionale Klimaprognosen und extreme Wetterausprägungen in der Atmosphäre entwickelt werden.

Weitere Berichte zu Ozeanen, Eisgebieten und zum Landsektor folgen

Die Vollversammlung des IPCC hat zudem entschieden, dass bis 2020 zwei weitere Sonderberichte zu den Themen Ozeane und Eisgebiete sowie Landsektor erstellt werden. Ein Sonderbericht zum Thema Städte soll nach 2022 vorgelegt werden.

Auf Grundlage eines Expertendialogs wird das IPCC-Plenum in den kommenden Monaten über die Struktur dieser Berichte entscheiden. Die Arbeit der Autoren beginnt 2017, auch deutsche Experten werden dazu beitragen. Von deutscher Seite ist Prof. Hans-Otto Pörtner als Co-Vorsitzender der IPCC-Arbeitsgruppe zu Folgen, Anpassung und Verletzlichkeit maßgeblich beteiligt. Finanziert wird die Geschäftsstelle dieser IPCC Arbeitsgruppe II durch das Bundesforschungsministerium.

Quelle: IWR Online

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