11.04.2017, 15:34 Uhr

Bundesnetzagentur startet zweite PV-Ausschreibung

Bonn – Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibung nach dem EEG 2017 gestartet. Dabei sind nun auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen möglich. Allerdings nicht in allen Bundesländern.

Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) eröffnet. In Baden-Württemberg und Bayern sind zudem bereits Gebote auf Acker- und Grünlandflächen möglich.

Zweite Solar-Ausschreibung läuft bis Juni 2017

Das Höchstgebot für diese zweite EEG-Ausschreibung liegt bei 8,91 Cent die Kilowattstunde (kWh). Ausgeschrieben werden insgesamt 200 Megawatt (MW). Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht. Bieter können ihre Gebote bis Donnerstag, den 1. Juni 2017, abgeben. Entscheidend ist dabei der Eingang bei der Bundesnetzagentur.

Gebote auf Acker- Und Grünlandflächen in Baden-Württemberg und Bayern

Es besteht in dieser Runde erstmals die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Die beiden Bundesländer haben entsprechende Verordnungen erlassen: Für Baden-Württemberg sind pro Kalenderjahr Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 100 MW möglich, Bayern erlaubt bis zu 30 Zuschläge, was maximal 300 Megawatt entspricht. Die Gebote müssen sich auf Projekte in benachteiligten Gebieten beziehen. Dies sind Gebiete, auf denen landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile behindert ist. Andere Bundesländer haben bisher keine Verordnungen hierzu erlassen, so dass die Gebote dort auf die Flächen nach dem EEG beschränkt bleiben.

Erste Solar-Ausschreibung war deutlich überzeichnet

Die erste PV-Ausschreibung nach dem EEG 2017 endete am 1. Februar 2017. Das Ausschreibungsvolumen betrug ebenfalls 200 MW, mit Geboten im Volumen von 488 MW war die Ausschreibung deutlich überzeichnet. Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt betrug 6,00 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 6,75 ct/kWh und der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,58 ct/kWh.

"Das ausgeschriebene Volumen hätte nach der eingereichten Gebotsmenge doppelt vergeben werden können. Der Wettbewerb ist weiterhin erfreulich hoch", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, als Reaktion auf die erste Ausschreibung.

Quelle: IWR Online

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