28.04.2017, 08:28 Uhr

Urteil: Genehmigung für Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg nicht korrekt

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Deutschland bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg in Hamburg die Verträglichkeit mit der Umwelt nicht korrekt geprüft hat. Betreiber Vattenfall will nun erstmal abwarten, welche Folgen sich daraus ergeben.

Das Kohlekraftwerk Moorburg von Vattenfall im Hamburger Stadtteil Moorburg mit einer elektrischen Leistung von 1.654 Megawatt (MW) wurde im Jahr 2015 ans Netz gebracht und liefert neben Strom auch Fernwärme. Die Europäische Kommission hatte bereits in 2015 Deutschland verklagt, weil bei der Genehmigung des Kraftwerks die Vorschriften der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie missachtet worden seien. Nun hat die Kommission Recht bekommen.

Auswirkungen auf Fischbestände nicht ausreichend geprüft

Die Stadt Hamburg hat laut dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes den Bau des Kraftwerks Hamburg-Moorburg genehmigt, ohne die Folgen für die Umwelt ausreichend zu prüfen. Es geht um die Einhaltung der EU-Richtlinie 92/43/EWG von 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Das Kohlekraftwerk Moorburg befindet sich im Hamburger Hafen, am Südufer der Süderelbe, die als Wanderstrecke für bestimmte Fische, wie Flussneunaugen, Meerneunaugen oder Lachse dient. Der 2008 erteilten Genehmigung zur Errichtung des Kraftwerks Moorburg war eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach deutschem Wasserrecht vorausgegangen, so das Gericht. Diese Prüfung hatte zu dem Ergebnis geführt, dass die Genehmigung mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete vereinbar sei, da der Kraftwerksbetreiber eine zweite Fischaufstiegsanlage einrichten wollte. Der EU-Kommission reichte das nicht und daher folgt die Klage. Es geht insbesondere um die Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs mit einer Durchlaufkühlung mit Elbwasser auf die Bestände der geschützten Fischarten.

Neues Kühlsystem für Moorburg könnte notwendig werden

Das Ergebnis steht nun fest. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes haben die Hamburger Behörden die Verträglichkeitsprüfung nicht korrekt und vollständig durchgeführt. Nun kann die EU-Kommission entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Denkbar wäre Medienberichten zufolge, dass Vattenfall künftig Kühltürme statt Elbwasser nutzen muss. Vattenfall erklärte gegenüber IWR Online, dass das Urteil den Betrieb des Kraftwerkes nicht behindern werde. Das Kraftwerk verfüge neben der Durchlaufkühlung zusätzlich noch über ein Kreislaufkühlungssystem, das ganzjährig genutzt werden könne. Im Falle einer ganzjährigen Kühlung des Heizkraftwerks mittels Hybridkühlturm würden jedoch die Erzeugungskosten des Kraftwerks aufgrund des erhöhten Eigenbedarfs steigen. Ebenso würde aufgrund des geringeren Wirkungsgrades bei Nutzung des Hybridkühlturms der Kohlendioxid-Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Strom steigen. In Sachen Fischbestand verweist Vattenfall auf den Monitoringbericht für das erste Betriebsjahr, nachdem von den besonders schützenswerten FFH-Fischarten nur eine sehr geringe Anzahl geschädigt worden sei. Zunächst einmal müsse Vattenfall abwarten, welche Maßnahmen die Stadt Hamburg aufgrund des Urteils ergreifen wird.

Vattenfall denkt bereits seit längerem auch über einen möglichen Verkauf des Kohlekraftwerks nach. Man brauche Moorburg langfristig nicht, heißt es beim schwedischen Konzern, der bis 2018 umgerechnet etwa drei Milliarden Euro in erneuerbare Energien und Energieverteilung investieren will. Vattenfall verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erlangen. In Skandinavien soll dies sogar schon 2030 gelingen.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2017