Wirkung
beim Betrieb von WEA treten Betriebsgeräusche des Getriebes,
Generators sowie der Rotorblätter auf, deren Größenordnung
anlagen- und standortspezifisch ist
Planung
WEA durchlaufen i.d.R. ein immissionschuztrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
die Beurteilung der
mit dem Betrieb verbundenen Betriebsgeräusche erfolgt nach der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), in
der sich auch Angaben über zulässige Immissionsgrenzwerte
bei verschiedenen Raumnutzungen getroffen werden
nach den Vorgaben der TA-Lärm
erfolgt die Ausbreitungsberechnung vom Emissions-
zum Immissionsort nach der DIN ISO 9613-2 (vorher VDE 2714)
Grenzwerte der Schallimmissionen nach der TA LÄRM
Gebiete nach BauNVO |
Tag dB(A) |
Nacht dB(A) |
Industriegebiet |
70 |
70 |
Gewerbegebiet |
65 |
50 |
Misch-,Kern-,Dorfgebiet |
60 |
45 |
Allgemeines Wohngebiet |
55 |
40 |
Reines Wohngebiet |
50 |
35 |
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten |
45 |
35 |
Windenergieanlagen werden häufig im kommunalen Außenbereich
errichtet; in bezug auf den Schutzanspruch der Anwohner können
im Außenbereich die Vorgaben für Mischgebiete angesetzt
werden (s. hierzu auch den Beschluß
des OVG-Münster vom 09.09.1998)
im Rahmen einer Standortanalyse ist für jeden WEA-Typ in Abhängikgkeit
von den örtlichen Gegebenheiten i.d.R. eine Schallimmissionsprognose
durchzuführen, bei der auch die Vorbelastung durch bereits genehmigte
Anlagen sowie sonstige Fremdgeräusche zu berücksichtigen ist;
des weiteren sollte eine Begehung des Standortes erfolgen
Für die Durchführung von Schallimmissionsprognosen ist
auf die Empfehlungen Schallimmissionsschutz
im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
des Arbeitskreises "Geräusche von Windenergieanlagen" zu verweisen;
danach sollte ein anlagenspezifischer Vermessungsbericht der auftretenden
Geräuschemissionen gemäß den Richtlinien der Fördergesellschaft
Windenergie die Grundlage für eine Schallimmissionsprognose bilden
um die zulässigen Schallimmissionsgrenzwerte nicht zu überschreiten,
sind bestimmte Mindestabstände zu den verschiedenen Nutzungen einzuhalten
(siehe hierzu auch IWR-Special Mindestabstände
von Windenergieanlagen vom 16.02.98)
Gesamthöhe
von Windenergieanlagen |
Wirkung
aus Sicherheitsgründen sind Luftfahrthindernisse mit Höhen
von mehr als 100 m über Grund außerhalb dicht besiedelter
Gebiete durch entsprechende Farbanstriche, Seilmarkierungen, etc.
zu kennzeichnen
Planung
die erforderlichen Markierungsmaßnahmen werden in den Richtlinien
für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen erläutert
Wirkung
bisherige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß
von WEA nur ein geringes Vogelschlagrisiko ausgeht und sich Beeinträchtigungen
eher in Änderungen des Zug-, Rast- und Brutverhaltens
zeigen können
Planung
bei der Planung von Windparks sollten avifaunistisch bedeutsame Gebiete
von der Windenergienutzung ausgegliedert werden
Landschafts- und Ortsbild
|
Wirkung
Bewertung der Auswirkungen von WEA auf das Landschafts- und Ortsbild
unterliegt subjektiven Einflüssen; Erheblichkeit der Auswirkungen
wird deshalb kontrovers diskutiert
Planung
um die Bewertung der Auswirkungen zu objektivieren, gibt es Verfahren,
die von den Umweltbehörden zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit
eingesetzt werden können
hilfreich kann auch die EDV-gestützte
Visualisierung des Standortes sein, bei dem die vorgesehene WKA-Konfiguration
an dem potentiellen WEA-Standort simuliert wird
Elektromagnetische Störungen
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Wirkung
WEA-Betrieb kann in der näheren Umgebung zu Störungen
des Fernseh- und Rundfunkempfangs führen sowie Beeinträchtigungen
im Funkverkehr und bei Radaranlagen auslösen
Planung
Richtfunktrassen sind in die Bauleitpläne eingezeichnet, so
daß bei Baumaßnahmen eine Beteiligung der jeweiligen Telekomdirektion
bzw. des zuständigen Fernmeldeamtes notwendig ist
Wirkung
insbesondere an sonnigen Tagen kann es beim Betrieb von WEA durch
die Drehung der Rotorblätter zu Schatteneffekten kommen, die
bei zu geringen Abständen zwischen WEA und Wohnbebauung zu Belästigungen
von Anwohnern führen können
Planung
im Rahmen der Planung sind die möglichen
Schattenwurfzeiten zu berücksichtigen, ein Überschreiten
der derzeit empfohlenen Richtwerte von 30 Minuten/Tag bzw. 30 Stunden/Jahr
(Schattendauer) kann durch eine automatische Schattenabschaltung der
Anlage verhindert werden
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