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Aufbau einer Windenergieanlage, © Siegfried Borchers

Planungsaspekte 
im Vorfeld von WEA-Vorhaben

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
 Schallimmissionen

Wirkung

  • beim Betrieb von WEA treten Betriebsgeräusche des Getriebes, Generators sowie der Rotorblätter auf, deren Größenordnung anlagen- und standortspezifisch ist 


  • Planung
  • WEA durchlaufen i.d.R. ein immissionschuztrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • die Beurteilung der mit dem Betrieb verbundenen Betriebsgeräusche erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), in der sich auch Angaben über zulässige Immissionsgrenzwerte bei verschiedenen Raumnutzungen getroffen werden
  • nach den Vorgaben der TA-Lärm erfolgt die Ausbreitungsberechnung vom Emissions- zum Immissionsort nach der DIN ISO 9613-2 (vorher VDE 2714)

    Grenzwerte der Schallimmissionen nach der TA LÄRM
    Gebiete nach BauNVO  Tag dB(A)  Nacht dB(A) 
    Industriegebiet  70 70
    Gewerbegebiet 65 50
    Misch-,Kern-,Dorfgebiet 60 45
    Allgemeines Wohngebiet 55 40
    Reines Wohngebiet 50 35
    Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35

  • Windenergieanlagen werden häufig im kommunalen Außenbereich errichtet; in bezug auf den Schutzanspruch der Anwohner können im Außenbereich die Vorgaben für Mischgebiete  angesetzt werden  (s. hierzu auch den Beschluß des OVG-Münster vom 09.09.1998)

  • im Rahmen einer Standortanalyse ist für jeden WEA-Typ in Abhängikgkeit von den örtlichen Gegebenheiten i.d.R. eine Schallimmissionsprognose durchzuführen, bei der auch die Vorbelastung durch bereits genehmigte Anlagen sowie sonstige Fremdgeräusche zu berücksichtigen ist; des weiteren sollte eine Begehung des Standortes erfolgen

  • Für die Durchführung von Schallimmissionsprognosen ist auf die Empfehlungen Schallimmissionsschutz im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

  • des Arbeitskreises "Geräusche von Windenergieanlagen" zu verweisen; danach sollte ein anlagenspezifischer Vermessungsbericht  der auftretenden Geräuschemissionen gemäß den Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie die Grundlage für eine Schallimmissionsprognose bilden

  • um die zulässigen Schallimmissionsgrenzwerte nicht zu überschreiten, sind bestimmte Mindestabstände zu den verschiedenen Nutzungen einzuhalten (siehe hierzu auch IWR-Special Mindestabstände von Windenergieanlagen vom 16.02.98)


  •  Gesamthöhe von Windenergieanlagen

    Wirkung

  • aus Sicherheitsgründen sind Luftfahrthindernisse mit Höhen von mehr als 100 m über Grund außerhalb dicht besiedelter Gebiete durch entsprechende Farbanstriche, Seilmarkierungen, etc. zu kennzeichnen 


  • Planung
  • die erforderlichen Markierungsmaßnahmen werden in den Richtlinien für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen erläutert 

  •  Avifauna

    Wirkung

  • bisherige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß von WEA nur ein geringes Vogelschlagrisiko ausgeht und sich Beeinträchtigungen eher in Änderungen des Zug-, Rast- und Brutverhaltens zeigen können 


  • Planung
  • bei der Planung von Windparks sollten avifaunistisch bedeutsame Gebiete von der Windenergienutzung ausgegliedert werden

     
  •  Landschafts- und Ortsbild

    Wirkung

  • Bewertung der Auswirkungen von WEA auf das Landschafts- und Ortsbild unterliegt subjektiven Einflüssen; Erheblichkeit der Auswirkungen wird deshalb kontrovers diskutiert 
  • Planung
  • um die Bewertung der Auswirkungen zu objektivieren, gibt es Verfahren, die von den Umweltbehörden zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit eingesetzt werden können 
  • hilfreich kann auch die EDV-gestützte Visualisierung des Standortes sein, bei dem die vorgesehene WKA-Konfiguration an dem potentiellen WEA-Standort simuliert wird 

  •  Elektromagnetische Störungen

    Wirkung

  • WEA-Betrieb kann in der näheren Umgebung zu Störungen des Fernseh- und Rundfunkempfangs führen sowie Beeinträchtigungen im Funkverkehr und bei Radaranlagen auslösen 


  • Planung
  • Richtfunktrassen sind in die Bauleitpläne eingezeichnet, so daß bei Baumaßnahmen eine Beteiligung der jeweiligen Telekomdirektion bzw. des zuständigen Fernmeldeamtes notwendig ist 

  •  Schattenwurf

    Wirkung

  • insbesondere an sonnigen Tagen kann es beim Betrieb von WEA durch die Drehung der Rotorblätter zu Schatteneffekten kommen, die bei zu geringen Abständen zwischen WEA und Wohnbebauung zu Belästigungen von Anwohnern führen können 


  • Planung
  • im Rahmen der Planung sind die möglichen Schattenwurfzeiten zu berücksichtigen, ein Überschreiten der derzeit empfohlenen Richtwerte von 30 Minuten/Tag bzw. 30 Stunden/Jahr (Schattendauer) kann durch eine automatische Schattenabschaltung der Anlage verhindert werden

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