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01.07.2019, 11:45 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

BSH veröffentlicht Entwicklungsplan Offshore-Windenergie

Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am Freitag (28.06.2019) den ersten Flächenentwicklungsplan für die Nord- und Ostsee in seiner finalen Fassung veröffentlicht. Er bildet die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See.

Der Flächenentwicklungsplan (FEP) des BSH für die Nord- und Ostsee ist das steuernde Planungsinstrument für die Nutzung der Offshore-Windenergie und die Netzanbindung. Der Plan regelt ab 2026 den Ausbau der Offshore-Windenergie in der nationalen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee.

Ausbaupfad für 15.000 MW-Ausbauziel bis 2030 inkl. Alternativszenarien
Der vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie veröffentlichte Flächenentwicklungsplan (FEP) schafft als Meeresfachplanung die Grundlage für einen geordneten Ausbau der Windenergie auf See und der zugehörigen Netzanbindungen schaffen. Der Plan ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Die Festlegungen des FEPs erfolgen auf Basis des gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. Zusätzlich werden im Anhang des Flächenentwicklungsplans weitere Szenarien bis 2030 sowie ein langfristiger Ausblick informatorisch dargestellt.

Im FEP werden die Gebiete für Windenergie auf See und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee räumlich in dem Zeitraum von 2026 bis mindestens 2030 geplant. Innerhalb der Gebiete werden im FEP Flächen festgelegt, für die bestimmt wird, wie viel Offshore-Leistung (Megawatt) voraussichtlich installiert und in jedem Kalenderjahr in Betrieb gehen wird. Um einen Gleichlauf mit den erforderlichen Offshore-Netzkapazitäten sicherzustellen, werden die Standorte der Plattformen auf See sowie der Trassenverlauf innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Jahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die zugehörigen Netzinfrastrukturen in Betrieb gehen.

Während der Aufstellung des FEPs hatten Behörden und die Öffentlichkeit in insgesamt drei Konsultationsrunden die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Stellung zu den Entwürfen zu nehmen. Eine ausführliche Dokumentation der Stellungnahmen, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangenen sind, sowie deren Abwägung durch das BSH sind Teil des Flächenentwicklungsplans.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des ersten Flächenentwicklungsplans wird das BSH eine Fortschreibung mit besonderem Fokus auf sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche vorbereiten, in denen innovative Konzepte ohne Netzanschluss erprobt werden können.

FEP regelt auch Einrichtung von Testwindfeld in Mecklenburg Vorpommern
Der Flächenentwicklungsplan gibt standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze vor, die die Weichen für eine effiziente Erschließung des Potenzials für Windenergie auf See stellen und gleichzeitig die zu erwartende technische Fortentwicklung bei Netzanbindungssystemen berücksichtigen. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem BSH trifft der Flächenentwicklungsplan zudem Festlegungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere legt der Plan für ein Testfeld zur Erprobung innovativer Windenergieanlagen eine Netzanbindung mit einer Kapazität von 300 MW fest. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung befasst sich der Flächenentwicklungsplan auch intensiv mit dem Thema Naturschutz, insbesondere mit Auswirkungen der Offshore-Windenergie in der Nordsee auf die störempfindliche Vogelart Seetaucher.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des ersten Flächenentwicklungsplans wird das BSH eine Fortschreibung mit besonderem Fokus auf sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche vorbereiten, in denen innovative Konzepte ohne Netzanschluss erprobt werden können.


Quelle: IWR Online
© IWR, 2019


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