11.06.2007, 14:10 Uhr

Bundesrat beschließt Energieeinsparverordnung EnEV 2007

Berlin - In seiner Sitzung vom 8. Juni 2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der jetzigen Regelung würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein ausgeschlossen, teilte der Bundesrat mit. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt. Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat zudem die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.
Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises auszusparen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial. In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen.
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Quelle: iwr/stromtarife/11.06.07/