09.07.2008, 11:38 Uhr

Europäisches Parlament: Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem

Brüssel - Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung der Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) zugestimmt. Mit der Abstimmung wird die letzten Monat zwischen Parlament und Rat getroffene Vereinbarung bestätigt. Nach der neuen Richtlinie werden Treibhausgasemissionen von Flügen aus der, in die und innerhalb der EU ab 2012 in das EU-EHS aufgenommen. Hierbei werden alle Fluglinien unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit erfasst. Die Fluglinien werden künftig ebenso wie die bereits unter das EU-EHS fallenden Industrieunternehmen ihre überschüssigen Zertifikate verkaufen können, wenn ihre Emissionen sinken, und zusätzliche Zertifikate kaufen müssen, wenn sie mehr emittieren.
Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas: „Im Luftverkehr steigen die Treibhausgasemissionen stärker an als in jedem anderen Wirtschaftszweig der EU, und dieser Anstieg droht, unsere allgemeinen Fortschritte bei der Verringerung der Emissionen zu untergraben. Diese Vereinbarung gibt dem Luftverkehrssektor die Möglichkeit, ebenso wie zahlreiche andere Wirtschaftszweige einen angemessenen Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen zu leisten. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts, der unseren Partnern wieder einmal zeigt, dass sich die EU für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen engagiert. Außerdem ist es ein gutes Vorzeichen für die in diesem Jahr anstehende Einigung über das Klimaschutz- und Energiepaket, das die Kommission im Januar 2008 vorgelegt hat."
Anpassungen an der Richtlinie vorgenommen
Die Richtlinie ist Teil eines umfassenden Ansatzes zur Eindämmung der Emissionen aus dem Luftverkehr, der außerdem die Suche nach umweltschonenderen Technologien (IP/05/1192) und Verbesserungen beim Luftverkehrsmanagement durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (IP/08/1002) vorsieht. Ferner umfasst das diesjährige Arbeitsprogramm der Kommission einen Vorschlag zur Verringerung der Stickstoffoxidemissionen von Flugzeugen.
In der Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat werden die Hauptbestandteile des ursprünglichen Vorschlags der Kommission vom Dezember 2006 (vgl. IP/06/1862 und MEMO/06/506) gebilligt. Neben einigen technischen Verbesserungen wurden auch einige wesentliche Änderungen vorgenommen. Es wird erwartet, dass der Rat der Richtlinie auf einer seiner nächsten Tagungen zustimmt. Nach der förmlichen Annahme wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am selben Tag in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von zwölf Monaten in innerstaatliches Recht umsetzen.
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Quelle: iwr/stromtarife/09.07.2008/