24.02.2010, 15:54 Uhr

Schleswig-Holstein Vorreiter bei Genehmigungspraxis für Kleinwindanlagen

Husum (iwr-pressedienst) - Ein neuer Erlass des Landes Schleswig-Holstein zur "Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kleinwindkraftanlagen" soll für weitere Bundesländer Modell sein. Schleswig-Holstein hat den Erlass bereits an die Fachkommission Städtebau weiter geleitet. Durch dieses Gremium soll der Erlass nun auch in den übrigen Bundesländern zur Übernahme vorgeschlagen werden, meldet der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW).

Für die künftigen Betreiber von Kleinwindanlagen bedeutet dieser Erlass Klarheit und Rechtssicherheit schon in der Planungsphase. Demnach sind nun im Außenbereich Kleinwindanlagen bei Einhaltung bestimmter Regeln bis zu einer Höhe von 30 m grundsätzlich erlaubt – und das auch außerhalb der sog. Windvorranggebiete. Kritisch sieht der Bundesverband WindEnergie an diesem Landeserlass die neu geschaffenen, bürokratischen Hürden sowie die Übertragung von Genehmigungsbedingungen, die bisher für große WEA galten.

Diskutiert werden soll der schleswig-holsteinische Landeserlass sowie die aktuellen Genehmigungsbedingungen in den übrigen Bundesländern auf dem 3. Kleinwindanlagen Symposium des Bundesverbands WindEnergie im März im Rahmen der europäischen Leitmesse für Kleinwindenergie, der new energy in Husum.

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