11.06.2010, 12:43 Uhr

Vermittlungsausschuss berät über Vergütung für Solarstrom

Berlin - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am Mittwoch, 16. Juni 2010 im Bundesrat zusammen, um über die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu beraten. Der Bundesrat hatte am 4. Juni 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aus seiner Sicht gefährdet das Gesetz in der aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stellt die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage.

Der Bundestag möchte die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung der Solarenergie abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen.

Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.

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Kürzung der Solarförderung durch Bundesrat gestoppt


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