EnBW: Keine Verfassungsklage gegen Atomausstieg
Karlsruhe – Der deutsche Energieversorger EnBW wird keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einreichen. Dies teilte das Unternehmen nach einer intensiven rechtlichen Prüfung mit. Grund dafür sei in erster Linie die Tatsache, dass sich das Unternehmen fast vollständig in öffentlicher Hand befindet und damit fehle nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechtsfähigkeit. Eine Verfassungsbeschwerde wäre daher unzulässig.
Hoffnung ruht auf Konkurrenten
Das Unternehmen wies jedoch darauf hin, dass es weiterhin die Auffassung E.ON, RWE und Vattenfall teile, wonach die Atom-Novelle einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde. Als Begründung führt der Konzern an, dass der entschädigungslose Entzug der Reststrommengen, welche den Unternehmen durch die 11. Atomgesetz-Novelle der schwarz-gelben Regierung gewährt wurden, die Grundrechte der Energieversorger verletze. Das Unternehmen erhofft sich nun, dass mögliche Verfassungsklagen der Konkurrenten erfolgreich sein werden und somit auch die finanziellen Einbußen von EnBW berücksichtig werden. Die deutschen Energieversorger haben in der Folge des geplanten Atomausstiegs nach der Atomkatastrophe von Fukushima Abschreibungen in Milliarden-Höhe tätigen müssen.
© IWR, 2012