13.08.2013, 12:29 Uhr

Energiewende aus Steuermitteln: 350 Millionen Euro für stromintensive Firmen

Münster – Stromintensive Firmen profitieren bereits von den stark gesunkenen Strompreisen an der Börse und sind weitgehend von der EEG-Umlage oder Netzentgelten befreit. Jetzt erhalten sie weitere Millionen-Subventionen aus Steuermitteln. Für den Zeitraum 2013 bis 2020 werden aus Steuergeldern die Kosten für die stromintensiven Unternehmen ausgeglichen, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU stammen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) mit. Die geänderte deutsche Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Emissionshandel: Rösler begrüßt Subventionen aus Steuermitteln

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, begrüßt die Verwendung der Steuergelder als „positives Signal für stromintensive Unternehmen am Standort Deutschland“. Rösler: „Die neue Richtlinie gewährleistet, dass Unternehmen aus stromintensiven Sektoren einen Teil ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten kompensiert bekommen“. So werde die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb gestärkt und Planungssicherheit verschafft, so Rösler weiter. Den Bundeshalt betrifft die Förderung durch die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen für 2013 noch nicht, denn diese erfolgt nachschüssig erst in 2014.

Schäuble stellt 350 Millionen für Haushalt 2014 bereit

Unternehmen aus den von der europäischen Kommission festgelegten Sektoren, wie unter anderem der Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche, können ab 1. Januar 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die beihilfefähigen Kostenerstattung beträgt 85 Prozent für die Jahre 2013 bis 2015, 80 Prozent zwischen 2016 und 2018 sowie 75 Prozent für 2019 und 2020. Wie aus den Eckdaten zum Bundeshaushalt 2014 hervorgeht, hat Bundesfinanzminister Schäuble erst einmal 350 Millionen Euro an Zuschüssen für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen eingestellt.

Strompreise für Verbraucher steigen, Börsenpreise sinken auf Rekordtiefs


© IWR, 2013