Solarstrom: Schweiz stellt um auf Einmal-Zuschüsse für PV-Anlagen
Bern – Der Schweizer Bundesrat hat Änderungen der Energieverordnung abgesegnet, die ab April 2014 in Kraft treten werden. Das betrifft insbesondere auch diejenigen Eidgenossen, die eine Solaranlage planen.
Die neuen Verordnungsbestimmungen regeln insbesondere die Modalitäten für die einmaligen Investitionsbeiträge an kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen, den Eigenverbrauch sowie die Rückerstattung der Netzzuschläge an stromintensive Unternehmen.
Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen
PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt (kW) werden künftig anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) mit Einmalvergütungen gefördert. Diese betragen höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kW und unter 30 kW können zwischen der Einspeise- und Einmalvergütung wählen. Eine Kontingentierung bei den Einmalvergütungen ist nicht vorgesehen. Die Zahlung der Einmalvergütung soll schnellstmöglich nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. In der Schweiz kann im Gegensatz dazu bei der Einspeisevergütungs-Variante die Wartezeit je nach Anmeldedatum mehrere Jahre dauern.
Einmalvergütung zwischen 850 und 1.200 Franken pro kW
Von der Einmalvergütung profitieren neue Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gegangen sind. Betreiber älterer Anlagen können die Einmalvergütung nur beantragen, wenn ihre Anlage bis Ende 2012 auf der Warteliste für die Einspeisevergütung eingetragen war. Die Einmalvergütungen für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen wurden, liegen zwischen 850 und 1.200 Franken pro Kilowatt (kW) Spitzenleistung (etwa 700 bis 990 Euro). Das macht in etwa die Hälft der Netto-Systemkosten für PV-Anlagen aus. Nach Berechnungen des BSW beträgt der durchschnittliche Endkundenpreis derzeit gut 1.600 Euro pro kW. Zur Einmalvergütung hinzu kommt in der Schweiz noch ein Grundbeitrag pro Anlage von 1.400 bis 2.000 Franken (etwa 1.150 bis 1.650 Euro). Betreiber von Anlagen mit einer Spitzenleistung von weniger als 2 Kilowatt haben keinen Anspruch auf eine Einmalvergütung. Es werden allerdings höchstens 30 Prozent der Gesamt-Investitionskosten gezahlt.
Auf der bestehenden Warteliste befinden sich über 10.000 Photovoltaik-Projekte, die von der Einmalvergütung profitieren können. Swissgrid wird die Anlagebetreiber diesen Frühling schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. Aus organisatorischen Gründen werde die Auszahlung dieser Beiträge aber noch etwas dauern. Spätestens 2015 sollten aber alle Anlagebetreiber, die heute auf der Warteliste sind und ihre Anlage in Betrieb genommen haben, die Einmalvergütung erhalten, heißt es in der Bundesrats-Mitteilung.
Rückerstattung des Netzzuschlags an stromintensive Unternehmen
Wie es in der Mitteilung des Bundesrates heißt, werden die beschlossenen Änderungen ab 2015 zu einer Erhöhung des Netzzuschlags führen. Der Bundesrat werde die Höhe des Netzzuschlags in diesem Sommer festlegen. Zugleich sollen stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens zehn Prozent ihrer Bruttowertschöpfung künftig den bezahlten Netzzuschlag komplett zurückerstatten lassen können. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens fünf und weniger als zehn Prozent der Bruttowertschöpfung werde der bezahlte Netzzuschlag teilweise zurückerstattet.
Eigenverbrauch wird geregelt
Alle Stromproduzenten, unabhängig von der Größe oder Produktionstechnologie ihrer Anlage, erhalten zudem das explizite Recht, die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch). In der Energieverordnung werden dazu die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.
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