03.04.2014, 15:31 Uhr

MT-Energie: Anpassung der Anleihe-Bedingungen zieht sich hin

Zeven – Der Biogasspezialist MT-Energie GmbH aus dem niedersächsischen Zeven will die Sonderkündigungsrechte für seine Anleihegläubiger beschneiden. Dazu ist deren Zustimmung notwendig, doch auf einer ersten einberufenen Gläubigerversammlung versammelte sich nicht genügend Kapital.

Es geht um eine Anleihe im Umfang von insgesamt 13,6 Mio. Euro. Die Gläubiger verfügen eigentlich über ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Eigenkapitalquote der ausgebenden Gesellschaft unter die Schwelle von 20 Prozent fällt und wenn ein Kontrollwechsel durch den größeren Einstieg neuer Gesellschafter erfolgt. Diese Rechte sollten eigentlich in einer Versammlung am 1. April gestrichen werden, doch die anwesenden Anleihegläubiger repräsentierten zu wenig Anleihe-Volumen.

26 statt 50 Prozent des Kapitals war vertreten

Auf der Versammlung wurde die für eine Beschlussfähigkeit notwendige Präsenz von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht. Wie MT-Energie erklärte, sei es jedoch als positives Signal zu werten, dass über 26 Prozent des Emissionsvolumens vertreten waren. Die Gesellschaft wird jetzt für den 29. April 2014 zu einer zweiten Gläubigerversammlung einladen, bei der für die Beschlussfähigkeit nur noch eine Anwesenheit von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Der Jahresabschluss von MT-Energie, der über die Höhe der Eigenkapitalquote informiert, wird in einigen Wochen und nach der zweiten Versammlung der Anleihegläubiger erwartet.

Geschäftsführer berichten über guten Start in 2014

Die Geschäftsführer von MT-Energie, Markus Niedermayer (CEO) und Sören Schleider (CFO), nutzten die Gelegenheit, um die anwesenden Anleihegläubiger auf der Versammlung über die Fortschritte im Restrukturierungsprozess des Unternehmens zu informieren. In den vergangenen Monaten seien diverse Maßnahmen eingeleitet worden, die nach und nach ihre Wirkungen entfalteten. Begünstigt vom milden Winter sei der Jahresstart sehr gut verlaufen, so dass die geschäftliche Entwicklung im Januar und Februar über den Erwartungen gelegen habe, so die Einschätzung der beiden Manager.

Kettenreaktion im Fall der Fälle möglich

Ende Februar hatte MT-Energie seine Pläne zur Anpassung der Regelungen vorgestellt und zwei Beweggründe für diese Pläne genannt: Zum einen könne ein Absinken der Eigenkapitalquote unter die Schwelle von 20 Prozent im Jahresabschluss 2013 auch nach erfolgter Stärkung der Eigenkapitalbasis im Dezember 2013 aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Zum anderen soll nach dem Ausscheiden des Mehrheitsgesellschafters Christoph Martens aus der operativen Geschäftsführung grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls in größerem Umfang auch neue Gesellschafter in den Gesellschafterkreis aufzunehmen.

Sollten sich die Gläubiger Ende April gegen einen Verzicht entscheiden, könnten sie bei einer Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 20 Prozent im Rahmen des Jahresabschlusses ihre Anleihe kündigen. Damit verbunden wären Rückzahlungsansprüche der Gläubiger in Höhe von bis zu 13,6 Mio. Euro. Zudem hätten die kreditgebenden Banken die Möglichkeit, die an die MT-Energie GmbH gewährten Kredite unmittelbar zu kündigen, wenn die Anleihegläubiger ihre Anleihen im Falle des Falles (Eigenkapitalquote unter 20 Prozent) kündigen würden. Da die Kredite der Banken zweckgebunden für das operative Geschäft sind, dürften diese Mittel auch nicht für die Rückzahlung der Anleihen verwendet werden. Für diesen hypothetischen Fall droht die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Bioenergie:


© IWR, 2014