26.09.2014, 11:12 Uhr

Hohe Subventionen für britische Atomkraftwerke - Almunia gibt Empfehlung

Brüssel / Münster - Noch ist keine Entscheidung im Falle der britischen Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C gefallen. Aber EU-Kommissar Joaquín Almunia wird dem Kollegium der Kommissionsmitglieder vorschlagen, die Beihilfe zu genehmigen. Das bestätigte die EU-Kommission auf Nachfrage gegenüber IWR Online.

Im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung der Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C würden nicht nur die eigenen Bedenken in dem 70 seitigen EU-Prüfbericht über Bord geworfen, auch das Signal hätte weitreichende Folgen. Fraglich ist zudem, auf welche rechtliche Basis sich die Empfehlung des Wettbewerbskommissars stützt.

Kehrtwende von Almunia?

Noch im Dezember 2013 war seitens der EU ein Beihilfe-Verfahren gegen Pläne zum Atomkraftwerk Hinkley Point C gestartet worden. In einer ersten Einschätzung war die EU-Kommission der Auffassung, dass die angegebenen Gründe für eine Genehmigung der Beihilfe nicht ausreichen könnten. Doch nun will Almunia seinen Kommissions-Kollegen etwas ganz anderes vorschlagen. Almunias Pressesprecher Antoine Colombani erklärte, dass die Verhandlungen mit den britischen Behörden zu einer Übereinkunft geführt hätten. Auf dieser Basis wolle Almunia seinen Kommissionskollegen eine positive Entscheidung empfehlen. Generell werde die Entscheidung noch von der amtierenden Kommission getroffen.

Atomstrom: 35 Jahre lang 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Die meisten der 16 britischen Atomkraftwerke werden in den nächsten Jahren aus Altersgründen stillgelegt. Zwei AKW sollen bis 2023 als Ersatz neu gebaut werden. Der französische Energiekonzern EDF will die Meiler zusammen mit chinesischen Partnern hochziehen. Die Betreiber fordern von der britischen Regierung jedoch eine staatlich garantierte feste Vergütung von 10,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Atomstrom über einen Zeitraum von 35 Jahren. Die EU-Kommission hatte daraufhin ein Beihilfeverfahren gegen Großbritannien eingeleitet.

Begründung liegt noch nicht vor

Über die Begründung, warum Almunia nun eine positive Empfehlung ausspricht, ist auch auf Anfrage von IWR Online beim Wettbewerbskommissariat in Brüssel bislang nichts zu erfahren. Möglicherweise könnte die Begründung sich auf ein "vorübergehendes Marktversagen" stützen. Doch dies sieht z.B. die Republik Österreich bei einer ausgereiften, aber unrentablen Technologie wie der Kernenergie nicht. Ein weiteres Hilfsargument der Briten für die Rechtfertigung der Beihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C könnte die Deklaration als eine Umweltschutzmaßnahme sein, die dem gemeinsamen europäischen Interesse diene. Die britische Regierung bezieht sich zudem auf die EU-Umweltschutz-Beihilfe-Leitlinie. Die Briten vergleichen die Dauer der Beihilfe für das Atomkraftwerk mit der von Windparks, die nach der EU-Leitlinie für Umweltschutz- und Energiebeihilfen auch über einen langen Zeitraum subventioniert werden dürfen.

Österreich will vor den EuGH ziehen

Die Österreicher denken nun darüber nach, rechtliche Schritte gegen die möglicherweise positive Entscheidung zu unternehmen. Medien berichten, dass die Österreicher mit einer eventuellen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aber noch auf die endgültige Kommissions-Entscheidung warten wollen. Im Bundeskanzleramt sehe man in den britischen Bauplänen einen "gefährlichen Präzedenzfall", erklärte eine Sprecherin von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ).

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