16.02.2015, 07:57 Uhr

Solar-Vergütung in Spanien: Warum einfach, wenns auch kompliziert geht

Madrid – Wer sich für die Investition in ein Photovoltaik-Projekt in Spanien entscheidet, bekommt es bei den Einspeisevergütungen mit einem komplizierten Abrechnungssystem zu tun. Eine wichtige Rolle dabei spielt der sogenannte "Zahlungsquotient". Dieser ist nun für Dezember 2014 bei rund 84 Prozent festgelegt worden.

In Spanien ist das Abrechnungssystem der spezifischen Einspeisevergütungen auch für deutsche Verhältnisse sehr kompliziert. In Spanien werden die garantierten Vergütungen nicht dann ausgezahlt, wenn sie entstanden sind, sondern zeitversetzt. Die Höhe der anteiligen Zahlungen wird über die erwähnten Zahlungsquotienten ermittelt. Das macht nach Angaben der Rechtsanwälte der spanischen Kanzlei Dikeos Abogados die Liquiditätsplanungen für spanische Photovoltaik-Anlagen derzeit so schwierig.

Solar-Vergütung in Spanien: Im Januar 2015 nur 25 Prozent ausgezahlt

Die spanischen Einspeisevergütungen werden aus einem Topf bezahlt, der sich aus Gebühren und staatlichen Förderungen finanziert. Da dieser zu Beginn des Jahres noch nicht so gut gefüllt ist, zahlt die spanische Regierung zu Beginn des Jahres auch nur einen kleinen Teil der eigentlich garantierten Vergütungen aus. Die Auszahlungen werden dann monatlich erhöht und müssen laut Gesetz im November 98 Prozent betragen. Im Januar 2014 zum Beispiel betrug der Auszahlungsquotient L1 nur 25,49 Prozent. Dieses gesamte Abrechnungssystem bedeutet zudem einen hohen Verwaltungsaufwand.

Solar-Vergütungs-Zahlungen mit erheblichem Zeitverzug

Die spanische CNMC hat nun den Zahlungsquotienten für die Abrechnung des Monats Dezember 2014 mit 84,085 Prozent festgesetzt. Dieser Wert liegt etwas höher als erwartet. Gleichwohl ist die Liquiditätsplanung für spanische Photovoltaikanlagen weiterhin schwierig. Die CNMC hat festgelegt, dass der gesetzliche Mindestkoeffizient von 98 Prozent erst in einer Endabrechnung für das Jahr 2014 erreicht wird. Diese Endabrechnung wird aber erst im November 2015 durchgeführt.

PV-Betreiber: Erhebliche Verzerrungen beim Liquiditäts-Strom

Im Einzelnen bedeutet dies folgendes: Die Abrechnung des Monats Dezember wird mit einem Zahlungsquotienten von 84,085 Prozent durchgeführt. Das heißt, dass die akkumulierten Beträge der spezifischen Vergütung mit 84,085 Prozent multipliziert werden und anschließend alle bisher geleisteten Zahlungen abgezogen werden. Beträgt die akkumulierte spezifische Vergütung aus den Monaten Januar bis Dezember 2014 beispielsweise 100.000 Euro, werden mit der Dezember-Abrechnung 84.085 Euro abzüglich aller bereits gezahlten Beträge von Januar bis Dezember, ausgezahlt.

Die verbleibende Differenz zum Mindestkoeffizienten von 98 Prozent wird erst im November 2015 ausgezahlt. Damit ergeben sich erhebliche Verzerrungen in der Liquidität der Solaranlagen, die erst im kommenden November wieder aufgeholt werden. Die restlichen zwei Prozent werden vom Staat verzinst und müssen erst spätestens nach fünf Jahren ausgezahlt werden.

Großes Vertrauen in die Informatik notwenig

Laut Richard Wicke, Rechtsanwalt bei Dikeos Abogados, ist für dieses System auch ein großes Vertrauen in die Informatik erforderlich, da die Zahlungen komplett computergestützt ermittelt würden. Immerhin funktioniere dies aber derzeit ganz gut, so Wicke.

Quelle: IWR Online
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