15.04.2015, 10:24 Uhr

Japanisches Gericht stoppt Atomkraftwerk

Münster – Nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 waren in Japan innerhalb kürzester Zeit über 50 Atomreaktoren vom Netz gegangen. Inzwischen hat die japanische Regierung den Wiedereinstieg in die Atomenergie beschlossen. Doch nun hat ein Bezirksgericht einem Betreiber untersagt, zwei Atomkraftwerke wieder hochzufahren.

Es geht um zwei Atomreaktoren in Takahma vom Betreiber Kansai Electric Power Co. Die japanische Atomaufsichtsbehörde hatte dem Wiederhochfahren eigentlich zugestimmt, doch nun zieht das Gericht die Notbremse.

Sicherheit nicht gewährleistet – Kansai akzeptiert Entscheidung nicht

Aus Sicht der Richter ist die Sicherheit des Betriebs nicht ausreichend gewährleistet. Die Kernkraftwerke könnten im Falle eines Erdbebens Schaden nehmen, berichten verschiedene Medien. Zudem seien die neuen Sicherheitsstandards "unlogisch". Anwohner des Kraftwerks in der Präfektur Fukui auf der Hauptinsel Honshū hatten sich zuvor an das Gericht gewendet.

Kansai Electric Power erklärte in einem Statement, das Gericht habe die Beratungen hierzu ohne "vernünftige Gründe" beendet und der Petition der Anwohner Folge geleistet. Kansai zeigte sich enttäuscht, dass die Erklärungen des Unternehmens, nach denen die Sicherheit des AKW-Betriebs gewährleitstet wird, nicht richtig verstanden worden seien. Man könne diese Entscheidung "überhaupt nicht akzeptieren".

Quelle: IWR Online
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