25.07.2016, 10:54 Uhr

EU-Parlament für ambitioniertere Energieeffizienz-Klassen

Straßburg – Die Energieeffizienz-Label für Haushaltsgeräte können mit dem technischen Fortschritt nicht mehr mithalten. Da inzwischen fast alle neuen Geräte in der aktuellen Kategorie A landen, wurden immer mehr Pluszeichen dahinter gepackt, um die besten Geräte überhaupt noch erkennbar zu machen. Doch zukünftig soll das A alleine auch wieder höchste Effizienz bedeuten.

Dies ist zumindest der Wille des Europäischen Parlaments, das bereits Anfang Juli für eine neue wirkungsvollere "A-G"-Skala zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten gestimmt hat. So soll mit dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Die Parlaments-Abgeordneten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission gebilligt.

EU-Parlament will "homogene Skala von A bis G"

Nach Auffassung der Abgeordneten erfüllen die meisten Geräte auf dem Markt die Anforderungen der "Klasse A", die 2010 eingeführt wurde. Inzwischen sind daher immer mehr Plus-Zeichen hinzugekommen (A+, A++, A+++). Nach Ansicht der Abgeordneten werden strengere Anforderungen dazu beitragen, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten weiter zu verbessern. Die Position des Parlaments zu der vorgeschlagenen Überarbeitung wurde mit 580 zu 52 Stimmen und 79 Enthaltungen angenommen.

Die "neuskalierten Etiketten für bestehende Produktgruppen" sollten in einem Zeitraum zwischen 21 Monaten und 6 Jahren (je nach Produkttyp) nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften eingeführt sein, damit "eine homogene Skala von A bis G entsteht", heißt es im Text. Zukünftige Neuskalierungen sollten eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren anstreben und nur vorgenommen werden, wenn 25 Prozent der in der EU verkauften Produkte der höchsten Energieeffizienzklasse A entsprechen, oder wenn 50 Prozent der Produkte den ersten zwei Energieeffizienzklassen A und B zugeordnet werden können.

Klasse A bei Einführung zunächst leer lassen

Bei der Einführung neuer Skalen und Kennzeichnungen sollte die Klasse A (und Klassen A und B im Fall von Produktgruppen, bei denen ein rascher technologischer Fortschritt erkennbar ist) zunächst leer bleiben, verlangen die Abgeordneten. Wenn die in die Energieverbrauchsklassen F oder G eingestuften Modelle einer bestimmten Produktgruppe nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sollen diese in Grau dargestellt werden. Die Standardfarbskala des Etiketts von Dunkelgrün bis Rot sollte für die verbleibenden oberen Klassen A-E beibehalten werden.

Die Etiketten sollten Informationen zur Energieeffizienzklasse des Produktes und den absoluten Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) enthalten, angegeben pro Jahr oder "einen anderen sinnvollen Zeitraum", so der Text. Die Methoden und die Prüfumgebung "für die Lieferanten und die Machtüberwachungsbehörden sollten der normalen realen Verwendung eines bestimmten Produkts durch Durchschnittsverbraucher so gut wie möglich entsprechen", sagen die Abgeordneten, und fordern die Europäische Kommission auf, "für diese produktspezifischen Anforderungen übergangsweise geltende Mess- und Berechnungsmethoden" im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

Transparente Informationen für Verbraucher

Die Abgeordneten befürworten die Einrichtung einer "Produktdatenbank", bestehend aus einer Webseite für Verbraucher mit Informationen zu allen Produkten und einer "Konformitätsschnittstelle", eine elektronische Plattform, die die Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützt, in den jeweiligen Landessprachen.

Die Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung gelten für energieverbrauchsrelevante Produkte, die wesentliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie haben.

Gebrauchte Produkte und Transportmittel, deren Motor während des Betriebs am gleichen Ort verbleibt, wie etwa Aufzüge, Rolltreppen und Förderbänder, sind von der Verordnung ausgenommen. Die Verhandlungen mit dem Ministerrat werden in den nächsten Wochen beginnen.

Quelle: IWR Online

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