17.02.2017, 13:46 Uhr

Steuererleichterungen für Biokraftstoff in der Landwirtschaft bleiben

Berlin – Das Bundeskabinett hat mehrere Steuervergünstigungen im Bereich Biokraftstoff, Erdgas und Elektromobilität verlängert bzw. ausgedehnt. Zahlreiche Verbände begrüßen den Schritt.

Mit dem beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an neue EU-Richtlinien angepasst. Gleichzeitig wurden aber auch verschiedene Steuererleichterungen verlängert.

Biokraftstoff-Steuererleichterungen in Land- und Forstwirtschaft verlängert

Der Entwurf sieht die Verlängerung von Steuererleichterungen für Biokraftstoffe vor, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die Verlängerung war lange zwischen dem Finanz- und dem CSU-geführten Landwirtschaftsministerium diskutiert worden. Entsprechend erfreut zeigt sich die bayerische Energieministerin Ilse Aigner. „Unser Einsatz für die Biokraftstoffe bei der Novelle des Energiesteuergesetzes hat sich gelohnt. Das ist ein positives Signal für die Biokraftstoffbranche ebenso wie für die bayerischen Forschungseinrichtungen, die hier tätig sind“, so Aigner. Lisa Paus, Sprecherin der Grünen für Steuerpolitik, sieht dagegen eine vertane Chance, Vergünstigungen für Diesel-Kraftstoff zu streichen.

Verbände: Biokraftstoff-Verlängerung war überfällig

Auch mehrere Verbände melden sich zu Wort. Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ reagiert erleichtert auf die Fortführung. „Eine Streichung der Steuerentlastung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft wäre ein fatales Signal für die Entwicklungsabteilungen der Landmaschinenindustrie gewesen, die sich mit der Entwicklung von klimaschonenden Antriebstechnologien befassen“, so Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Vorsitzender der Branchenplattform.

Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas bezeichnet die Verlängerung als überfällig und fordert eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Dem schließt sich auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) an. „Ohne Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichem Anbau kann die Bundesregierung ihre anspruchsvollen Klimaschutzziele nicht erreichen“, so Elmar Baumann, VDB-Geschäftsführer.

Steuererleichterungen für Erdgas verlängert

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) bis Ende 2026 zu verlängern. Ab 2024 greift dabei eine Degression. Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG), die ebenfalls bis Ende 2018 befristet ist, läuft dagegen aus.

Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Entwurf und lobt vor allem die nun entstandene Planungssicherheit im Erdgas-Bereich. „Im Bereich Erdgasmobilität ist die Branche in Vorleistung gegangen. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen endlich wieder Planungssicherheit haben und damit die klimaschonende Mobilität angekurbelt wird“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Elektromobilität im ÖPNV wird gefördert

Der Gesetzentwurf belässt weiterhin die Steuerbefreiungen für Strom aus Kleinanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern unverändert. Auch erhalten Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, nun die gleichen Steuerbegünstigungen wie Oberleitungsomnibusse und den Schienenbahnverkehr.

Quelle: IWR Online

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