18.02.2019, 12:40 Uhr

Einfluss von Netzbetreibern bei E-Mobilität und EE-Anlagen steigt


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Berlin - Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (15.02.2019) mit Themen zum Netzausbau befasst. Im Fokus sind der weitere Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge und die Regelungen zur Netzstabilität im Zuge des Netzausbaus.

Künftig sollen die Verteilnetzbetreiber über die Errichtung von Landepunkten für Elektrofahrzeuge entscheiden können. Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) sollen zudem den vollständigen Zugriff auf Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in örtlichen Stromnetzen erhalten. Das sehen zwei Entwürfe der Bundesregierung zum Netzausbau vor.

BNE: Regierung schraubt Anspruch zum Ausbau der Ladeinfrastrukturen herunter

Der Bundesrat hat die Niederspannungsverordnung (NAV) gebilligt, deren Entwurf das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2018 erarbeitet hatte. Die Verordnung überlässt die Entscheidung, ob und wie zügig die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet wird, den Verteilnetzbetreibern.

Der Planungsprozess für einen Ladepunkt verläuft nun so, dass der Kunde dem Verteilnetzbetreiber meldet, dass er einen Ladepunkt errichten will. Der Netzbetreiber hat dann zwei Monate Zeit, zu antworten, ob er dem Bau zustimmt. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde nach Angaben des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern. Stimmt der Netzbetreiber der Errichtung nicht zu, gibt es ebenfalls keine Handhabe. Der Netzbetreiber hat außerdem die Befugnis, die Nutzung des Ladepunktes dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung zu belegen.

„Statt die Netzbetreiber stärker zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verpflichten, schraubt die Regierung den Anspruch herunter“, kritisiert BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Ein völlig unverständlicher Vorgang, da der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur Grundlage für mehr Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen und damit eine Notwendigkeit sei, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen, so Busch weiter. Netzbetreiber gerieten massiv in Versuchung, den Anschluss von Ladeeinrichtungen von Wettbewerbern unnötig zu verzögern und sich so einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

VKU: Jede Netzebene muss handlungsfähig bleiben

Der Bundesrat hat am Freitag auch über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beraten. Der Entwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Vorschläge, um das Planungsrecht zu vereinfachen und soll so den Bau von Stromautobahnen zu beschleunigen. Dieses Ziel begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), kritisiert aber, dass den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein vollständiger Zugriff auf Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in örtlichen Stromnetzen gewährt werden soll. Damit verbunden wären weitreichende negative Konsequenzen für die Netzstabilität, so der VKU.

„Die Energiewende ist dezentral organisiert. Angebot und Nachfrage von Energie sollten im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden, um das Netz stabil zu halten“, so VKU Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Das Stromnetz der Zukunft müsse deshalb zunehmend dezentral steuerbar sein. Eine alleinige zentrale Steuerung, wie die vorgesehenen Zugriffs- und Durchgriffsrechte für Übertragungsnetzbetreiber auf Wind- und Solarparks oder KWK-Anlagen, gefährde das Gesamtsystem, so Reiche weiter.

Für den VKU gelte, dass jeder Stromnetzbetreiber für die Steuerung seiner Netzebene verantwortlich sein müsse und so seinen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leiste. Dazu gehörten in Zukunft auch Redispatch-Maßnahmen auf den Netzebenen unterhalb der Übertragungsnetze. Jede Netzebene müsse handlungsfähig bleiben. Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilität müssen zu jedem Zeitpunkt beim jeweiligen Anschlussnetzbetreiber liegen. Das erhalte Systemsicherheit, betont Reiche.

Quelle: IWR Online

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