16.10.2019, 17:09 Uhr

Bundesregierung schnürt Klimapaket im Bundeskabinett

Bundeskabinett
© Steffen Kugler

Berlin - Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Mit den Maßnahmen sollen die Weichen für eine schnellere CO2-Reduktion gestellt werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht steuerliche Anpassungen vor, um die Herausforderung der CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 sozial ausgewogen anzugehen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen daran teilhaben können. Vier Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 stehen laut Bundesregierung im Fokus.

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ dazu sollen geringverdienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen können. Die Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und die Gewährung einer Mobilitätsprämie sind befristet für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026.

Niedrigere Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr - höhere Steuer auf Flugtickets

Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr schon ab Jahresbeginn 2020 von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet. Im Gegenzug will die Bundesregierung die Steuer auf Flugtickets erhöhen - je nach Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket und zwar konkret: Ziele in Europa + 5,52 Euro auf 13,03 Euro; Distanzen bis 6.000 Kilometer: + 9,58 Euro auf 33,01 Euro; Fernflüge: +17,25 Euro auf 59,43 Euro je Ticket. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vor. Die derzeit geltenden Steuersätze werden erst zum 1. April 2020 erhöht. Die erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 470 Mio. Euro (danach volle Jahreswirkung: 785 Mio. Euro) dient auch der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030, so die Bundesregierung.

Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Windparks

Gemeinden sollen bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Dadurch werden sie als Ausgleich für damit verbundenen Aufwand an den Erträgen beteiligt. Auch diese Regelung soll dauerhaft wirken, so dass eine Befristung nicht in Betracht kommt.

Quelle: IWR Online

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