25.11.2020, 11:49 Uhr

Erneut kein Windgebot bei Wind-Solar-Ausschreibung - Biomasse-Ausschreibung deutlich unterzeichnet


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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung für Solar-und Windenergieanlagen sowie der Biomasse-Ausschreibung mit Gebotstermin 01. November 2020 bekannt gegeben. Für Windenergieanlagen wurde erst gar kein Gebot abgegeben, bei der Biomasse-Ausschreibung ist das Interesse gering.

Die gemeinsamen Ausschreibungen für Solar- und Windenergieanlagen an Land erweist sich im November wieder als Flop. Wie bei der letzten Ausschreibung wurden nur Solarprojekte und kein einziges Windenergie-Gebot eingereicht. Auch die Ausschreibungen im Bereich Biomasse kommen nicht in Schwung.

Interesse an Solarprojekten groß - Ausschreibung überzeichnet

Für die gemeinsame Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2020 wurden 91 Gebote mit einem Umfang von 518,094 Megawatt (MW) fristgerecht eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200 MW war damit deutlich überzeichnet. Die Gebote bezogen sich erneut ausschließlich auf Solaranlagen, für Windenergieanlagen wurde kein einziges Gebot abgegeben. Laut BNetzA mussten sieben Gebote ausgeschlossen werden. Insgesamt bezuschlagte die Regulierungsbehörde 43 Gebote mit einer Leistung von 201,911 MW. Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in 12 Bundesländern, fast die Hälfte der Zuschläge entfällt auf Projekte in Bayern mit 20 Zuschlägen und einer Gesamtleistung von 91,119 MW.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,18 ct/kWh und 5,45 ct/kWh (Vorrunde 4,97 bis 5,61 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,33 ct/kWh. Er entspricht damit dem Vorrundenwert von April 2020 (5,33 ct/kWh) und liegt leicht oberhalb des Durchschnittswertes für die letzte technologiespezifische Solarausschreibung im Oktober 2020 (5,23 ct/kWh).

Biomasse-Ausschreibung stark unterzeichnet

Zum Gebotstermin für Biomasse wurde ein Volumen von 167,77 MW ausgeschrieben. Es wurden 21 Gebote mit einer Gesamtkapazität von 50,41 MW eingereicht. Damit war diese Runde erneut deutlich unterzeichnet. Nicht einmal ein Drittel des ausgeschriebenen Volumens wurde in dieser Ausschreibungsrunde erreicht. Die geringe Beteiligung in dieser Ausschreibungsrunde könnte daran liegen, dass die vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen deutlich höheren Höchstpreis für Biomasseanlagen ab der kommenden Runde vorsieht und Anlagenbetreiber deshalb mit der Gebotsabgabe warten, mutmaßt die BNetzA.

Insgesamt waren 19 Gebote mit einer Gesamtleistung von 28,31 MW erfolgreich, darunter befanden sich zwei Neuanlagen. Zwei Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 11,67 ct/kWh und 16,40 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 14,85 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2020 (13,99 ct/kWh) gestiegen.

Verbleibende Ausschreibungen im Jahr 2020

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2020. Die Ausschreibungstermine im kommenden Jahr werden in der derzeit laufenden EEG-Novelle geregelt.

Quelle: IWR Online

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