04.04.2022, 15:08 Uhr

Lemke und Habeck legen Eckpunkte für schnelleren Windkraft-Ausbau und einheitliche Artenschutzregeln vor


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Berlin - Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der Windenergie aus Klimaschutzgründen und mit dem Ziel der Reduzierung der Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu beschleunigen. Künftig sollen klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Ausbau der Windenergie gelten.

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen (WEA) an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Ziel ist es, WEA unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards zügig und rechtssicher zu genehmigen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben dazu heute (04.04.2022) ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt.

Standardisierung von Windenergieverfahren geplant

Mit dem Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ wollen BMU und BMWK den Zielkonflikt zwischen Artenschutz und Energiewende auflösen und Windenergieverfahren durch standardisierte Kriterien vereinfachen. Erstmals werden mit Blick auf die Frage, inwieweit WEA das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöhen, bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt (sog. Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden.

Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen, wobei die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich vereinfacht werden sollen. Außerhalb des Prüfbereichs ist dagegen keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Hinsichtlich Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle für die Vorhabenträger festgelegt. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.

Erleichterungen beim Repowering auf der Agenda - WEA in Landschaftsschutzgebieten künftig pauschal erst einmal zulässig

Des Weiteren soll mit dem Eckpunkte-Papier das Repowering von WEA an Land erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird, so die Ministerien.

Abschließend macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.

Mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen in den Ländern - Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

„Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land“, begrüßt Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das Eckpunkte-Papier. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. „In den Ländern schaffen wir mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, und wir vereinfachen und beschleunigen die Genehmigungsverfahren. Abweichende Regelungen der Länder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich“, so Habeck weiter.

„Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran“, ergänzt Steffi Lemke. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richten ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein.

Als nächster Schritt soll zügig der im Koalitionsvertrag vereinbarte Pakt mit den Ländern umgesetzt werden, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten.

Quelle: IWR Online

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