Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen
Berlin - Das Bundeskabinett hat die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Damit wird die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich geregelt. Die Einteilung nach Schadstoffgruppen soll den zuständigen Behörden ermöglichen, lokal und regional angepasste Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung zu ergreifen.
Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden nach BMU-Angaben im Jahr 2005 in rund 30 deutschen Städten überschritten. Zur Vermeidung dieser Überschreitungen sehen die Maßnahmenkataloge der Länder Verkehrsbeschränkungen vor. Denn eine maßgebliche Ursache von Feinstaub sind die Partikelemissionen aus Dieselmotoren. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung regelt die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen.
Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach den europäischen Grenzwertstufen, die von den Fahrzeugen eingehalten werden - etwa Euro 2, Euro 3 und so weiter. Gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge der Klassen Euro 2 (Pkw), Euro II (Lkw) und besser, bis hin zu Euro 5 (Partikelfilter für Diesel-Pkw). Die Plaketten sind einheitlich weiß und enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe. Damit ist die Einteilung der Fahrzeugflotte auf der Grundlage europäischer Regelungen nach ihrem Partikelausstoß klar geregelt. Autobesitzer können durch Nachrüstung der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen.
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