08.08.2016, 12:31 Uhr

BDEW begrüßt einfacheres Tanken von Elektroautos

Berlin - Damit der Markt für Elektrofahrzeuge in Schwung kommt, ist eine wichtige Ergänzung der Ladesäulenverordnung geplant. Das Laden von E-Fahrzeugen soll an öffentlichen Plätzen deutlich einfacher werden, auch ohne festen Vertrag.

In der Ladesäulenverordnung hat Deutschland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Mindestvorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen für das Laden von Elektromobilen festgelegt. Jetzt ist eine Ergänzung geplant, die das spontane Laden an öffentlichen E-Tankstellen deutlich erleichtert.

Elektrofahrzeuge können zukünftig an allen öffentlichen Ladestationen problemlos aufgetankt werden

Das Auftanken von Elektroautos stellt vor allem dann ein Problem dar, wenn die Fahrzeuge nicht zu Hause an eine Steckdose angeschlossen werden können oder kein Vertrag mit dem Ladesäulenbetreiber vorhanden ist. Mit der neuen Ergänzung in der Ladesäulenverordnung soll das Auftanken und Abrechnen auf öffentlichen Plätzen zukünftig leichter werden.

„Mit den geplanten Ergänzungen zur Ladesäulenverordnung stellt die Politik weitere Weichen für die Zukunft des Gesamtsystems Elektromobilität. Erfreulich ist: Fahrer von Elektrofahrzeugen können ihr Fahrzeug künftig an allen öffentlichen Ladestationen laden, ohne dass ein dauerhaftes Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Stromlieferanten oder Ladestellenbetreibern erforderlich ist. Dies ist insbesondere für ein spontanes Nachladen des Fahrzeugs außerhalb des Geschäftsgebietes des Stammversorgers wichtig“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung anlässlich der Anhörung zur Ergänzung der Ladesäulenverordnung.

E-Autos an Ladesäule über Mobiltelefon anmelden und aufladen

Bislang erforderte das Laden in vielen Fällen einen festen Vertrag mit dem jeweiligen Betreiber einer Ladestation. E-Autofahrer sollen sich künftig mit Hilfe eines Mobiltelefons, zum Beispiel mit einer kostenlosen App, an jeder Ladesäule anmelden und laden können, so der BDEW.

Klärungsbedarf gebe es aus Sicht des BDEW lediglich bei wenigen Punkten. So sollten einige Begrifflichkeiten klarer gefasst werden. Bisher richtet sich die Verordnung ausschließlich an Energieunternehmen als Betreiber von Ladestationen. Die Vorgaben sollten hingegen für alle Marktakteure im Bereich Elektromobilität und deren Geschäftsmodelle gleichermaßen gelten.

Quelle: IWR Online
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