Bundestag einigt sich auf Novelle des CO2-Speicherungsgesetzes - VIK und VKU begrüßen Beschluss, äußern aber auch Kritik

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Berlin - Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Abscheidung und Speicherung von CO2 zu fördern. Mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) soll künftig die Nutzung von Carbon-Capture-Technologien in größerem Maßstab möglich werden, um unvermeidbare CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen zu reduzieren. Bisher ist dies in Deutschland nur zu Forschungszwecken erlaubt.
Mit dem Gesetz soll die industrielle Anwendung von CCS- und CCU-Technologien erleichtert werden. Branchen wie Zement, Chemie oder Abfallwirtschaft sollen so bei der Reduzierung technisch unvermeidbarer CO2-Emissionen unterstützt werden. Wirtschaftsverbände begrüßen die Rechtsklarheit für Investitionen, weisen aber zugleich auf infrastrukturelle und technische Herausforderungen hin. Die Bundesregierung betont, dass CCS- und CCU-Technologien eine wichtige Rolle zur Erreichung der Klimaziele von 2045 übernehmen können.
Ziel des Gesetzes: Schaffung von Rahmen für industrielle CO2-Speicherung
Der Bundestag hat die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrats soll das Gesetz die Abscheidung, Nutzung und dauerhafte Speicherung von CO2 auch über den bisherigen Forschungsrahmen hinaus ermöglichen.
In bestimmten Bereichen und Prozessen werden auch in Zukunft Treibhausgase entstehen, betont die Bundesregierung mit Blick auf das Gesetz. Betroffen sind vor allem Branchen wie Zement-, Kalk- und Chemieindustrie, in denen CO2-Emissionen technisch kaum vermeidbar sind. Über Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) oder zur Nutzung des abgeschiedenen CO2 (CCU) sollen diese Emissionen nach den Plänen der Regierung künftig gebunden und dauerhaft gespeichert werden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Aufbau der erforderlichen Transport- und Speicherinfrastruktur sieben bis zehn Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Infrastruktur müsse bereits Anfang der 2030er Jahre fertig sein, um die Klimaziele zu erreichen, heißt es weiter. Mit dem Gesetz werden auch Änderungen beim Schutz von Meeresschutzgebieten und Trinkwasser sowie bei der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit umgesetzt.
Verbände sehen Chancen und Herausforderungen
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) bezeichnete den Bundestagsbeschluss als wichtigen Schritt für die Industrie. Ohne die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CCS / CCU) sind aus VIK-Sicht Klimaziele 2045 nicht zu erreichen. „Wir appellieren an die Länder, der Gesetzesnovelle im Bundesrat zuzustimmen. Nur so kann die Industrie technisch schwer vermeidbare Emissionen wirksam reduzieren. „Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle würde lang erwartete Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Unternehmen könnten die erforderlichen Milliardeninvestitionen in die Transformationstechnologie hierzulande anstoßen“, betonte VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert.
Der VIK kritisiert aber insbesondere den Ausschluss von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von der Förderung für CCS- und CCU-Technologien. Seyfert erklärte: „KWK-Anlagen gehören zu den effizientesten Strom- und Wärmeerzeugern. Sie pauschal von der Förderung der CO2-Abscheidung und -Nutzung auszuschließen, widerspricht dem Prinzip der Technologieoffenheit und erschwert die Defossilisierung industrieller Standorte“. Wie man vom Wasserstoffkernnetz wisse, dauere der Infrastrukturausbau Jahre. “Deshalb muss der CO2-Transport von Beginn an intermodal gedacht werden“, so Seyfert weiter.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in CCS einen Baustein kommunaler Klimastrategien: „Da die thermische Abfallbehandlung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit unverzichtbar ist, kann hier Treibhausgasneutralität nur durch Technologien der CO2-Abscheidung erreicht werden“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Besonders bei biogenen Abfällen könne CCS sogar zu Negativemissionen führen. Der VKU betonte zudem, dass der Schutz von Wasserressourcen stets Vorrang haben müsse und wasserwirtschaftliche Interessen bei der Anwendung von CCS-Technologien unbedingt zu berücksichtigen seien.
Zustimmung des Bundesrats entscheidend
Nach dem Bundestagsbeschluss muss noch der Bundesrat der Novelle zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Bundesregierung betont, dass die geplante Regelung die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 erleichtern soll. Damit können Industrieprozesse, in denen CO2 technisch schwer vermeidbar ist, künftig reduziert werden und einen Beitrag zu den Klimazielen 2045 leisten. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz in Kraft treten.
Quelle: IWR Online
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