10.10.2014, 11:30 Uhr

Bundestag stellt auf CO2-Grenzwerte für Kraftstoffe um

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat durch Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Fahrplan für die Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen festgelegt. Damit ist die Umstellung von Biokraftstoffquoten auf CO2-Grenzwerte für Benzin und Diesel beschlossen worden. Der Biosprit-Branche sind die beschlossenen Grenzwerte allerdings zu niedrig.

Wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt, stoße der Verkehr derzeit pro Liter Benzin 2,68 kg CO2 und pro Liter Diesel 3,02 kg CO2 aus. Bis 2020 werden die Grenzwerte schrittweise um sechs Prozent gesenkt, das fordert auch die entsprechende EU-Richtlinie. Die EU-Kommission hat zudem einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Darin geht es auch um die Methodik zur Berechnung der CO2-Intensität verschiedener Kraftstoffarten.

Biotreibstoffe sollen zur Erreichung des 6-Prozent-Ziels beitragen

Der Bundestag hat konkret beschlossen, dass der CO2-Ausstoß ab 2015 auf 2,59 kg/l bei Benzin und auf 2,91 kg/l bei Diesel sinken muss. Ab 2017 sind bei Benzin 2,57 kg/l und bei Diesel 2,90 kg/l noch zulässig. Ab 2020 werden die Grenzwerte weiter auf 2,52 kg/l bei Benzin und 2,84 kg/l bei Diesel gesenkt. Dies entspricht einer Minderung für die Jahre 2015 bis 2017 um 3,5 Prozent, vier Prozent für die Jahre 2017 bis 2020 und ab dem Jahr 2020 von sechs Prozent. Erreicht werden können diese Werte z.B. durch den verstärkten Einsatz von Biotreibstoffen wie Biodiesel oder Bioethanol.

BDBe: CO2-Grenzwerte für jeden tatsächlich verbrauchten Liter sinnvoll

Der BDBe begrüßt, dass mit den neuen Grenzwerten für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen das Verursacherprinzip eingeführt wird. Im Gegensatz zu dem CO2-Label für Kfz und der Kfz-Steuer, welches nach Verbandseinschätzung schwere Limousinen und SUVs (Sport Utility Vehicle) trotz hohem Kraftstoffverbrauch begünstige, gelten die CO2-Grenzwerte für jeden tatsächlich verbrauchten Liter Kraftstoff. Die beschlossenen Grenzwerte könnten aber nur als Einstieg betrachtet werden. Mittelfristig müssten die Grenzwerte laut BDBe deutlich gesenkt werden. Biokraftstoffe mit besonders hoher CO2-Einsparung wie Bioethanol in Super E10 und zukünftig Super E20, besonders aber auch ein verringerter CO2-Ausstoß bei der Gewinnung und Verarbeitung von Erdöl, würde deutlich niedrigere Grenzwerte ermöglichen.

Ufop: Grenzwerte noch zu niedrig

Ähnlich sieht es die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP). Sie begrüßt zwar die um 0,5 Prozent erhöhte Verpflichtung für die ersten beiden Jahre. Dies sei auch ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, der jedoch mit vier statt 3,5 Prozent im Sinne des Klimaschutzes im Transportsektor mutiger hätte ausfallen können. Dieser UFOP-Forderung habe sich der Bundestag jedoch nicht anschließen wollen. Die UFOP erinnerte zudem daran, dass sich der Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffabsatz seit 2007 praktisch halbiert habe.

EU-Vorschlag soll Anreize für weniger umweltbelastende Kraftstoffe geben

Am Dienstag hat zudem die EU-Kommission einen Vorschlag zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der im Jahr 2009 erfolgten Änderung der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen verabschiedet. Nach dieser Richtlinie sind die Anbieter verpflichtet, die sogenannten Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen bis zum Jahr 2020 um sechs Prozent zu verringern. Mit dem neuen Kommissionsvorschlag werde die in der Richtlinie geforderte Norm für CO2-arme Kraftstoffe eingeführt und im Unionsrecht verankert. Connie Hedegaard, Noch-EU-Kommissarin für Klimaschutz, zeigte sich erfreut. Die Kommission unternehme einen erneuten Versuch, um sicherzustellen, dass es künftig eine Methodik und damit auch Anreize gibt, sich für weniger umweltbelastende Kraftstoffe und gegen stärker verschmutzende Quellen wie Ölsand zu entscheiden. Ein erster Anlauf war zuvor gescheitert. Hedegaard weiter: "Ich ersuche die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck darum, diesen Vorschlag anzunehmen und die Vorkehrungen zur Förderung stärker umweltschonender Kraftstoffe im europäischen Verkehr beizubehalten."

Stärkere Anreize für Biokraftstoffe und elektrische Energie

Die neue Methodik und die strengeren Meldepflichten dürften nach Ansicht der Kommission auch stärkere Marktsignale bewirken und damit einen Beitrag zum Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um sechs Prozent leisten. In der Praxis bedeute dies, dass jede Erhöhung des Volumens CO2-intensiver Rohöle wie z.B. Ölsand gegenüber dem Vergleichsstandard des Jahres 2010 durch Maßnahmen zur Senkung der Emissionen in anderen Bereichen begleitet werden müsste. Dies könnte durch den Einsatz von nachhaltigen Biokraftstoffen und elektrischer Energie oder beispielsweise durch Senkung der Treibhausgasemissionen bei der Extraktion fossiler Brennstoffe erreicht werden.

Weitere News und Infos zum Thema:

Kabinett läutet das Ende der Biokraftstoff-Quote ein


© IWR, 2014