14.04.2011, 10:06 Uhr

EU-Vorschlag für Energiesteuer-Richtlinie sorgt für geteiltes Echo

Brüssel, Belgien - Mit einer Modernisierung der Energiesteuern im Rahmen der überarbeiten Richtlinie zur Energiebesteuerung (2003/96) will die EU-Kommission Umweltschutz und Effizienz zum Maßstab machen. Der Vorschlag trägt aus Sicht der EU-Kommission dazu bei, dass die EU ihre in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2008 geforderten Energie- und Klimaschutzziele erreicht. Zudem entspreche sie den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Cancun vom Dezember 2010, so die Kommission. Künftig sollen die Treibhausgasemissionen und der Energiegehalt die Höhe der Mindeststeuer für Energie bestimmen. Dies würde nach einer langen Übergangsfrist bis 2023 auch dafür sorgen, dass Benzin und Diesel nach gleichen Maßstäben besteuert werden. Die neuen Mindestsätze für Diesel etwa lägen aber weiterhin unter dem aktuellen deutschen Diesel-Steuersatz. Biokraftstoffe würden begünstigt, so die EU-Kommission.

Die deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission. Mit dem am 13. April von der EU-Kommission beschlossenen Richtlinien-Vorschlag werde erstmals das Verursacherprinzip bei der Besteuerung von Kraftstoffen eingeführt, erklärte Dietrich Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Dies sei ein wichtiger Anreiz zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und zur Minderung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr und bedeute eine Aufwertung des Kraftstoffs Bioethanol. Klein wies darauf hin, dass die CO2-Emissionen von Benzin mit steigendem Bioethanolanteil besonders stark gesenkt würden. Die CO2-Steuer auf Benzin könne mit Bioethanol daher vermieden werden, was zu einer steuerlichen Entlastung der Autofahrer beitrage. Dadurch werde Bioethanol als Kraftstoff aufgewertet, so Klein.

Die Bundesregierung hat sich gegenüber den Plänen der EU-Kommission bislang ablehnend geäußert. „Wir wenden uns ausdrücklich gegen Maßnahmen, die zu einer Verteuerung von Dieselkraftstoff in Deutschland führen würden“, so der Stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle sagte, er halte nichts von derartigen Plänen. "Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin selbst entscheiden können, wie sie die Steuersatzstruktur der Energieerzeugnisse ausgestalten." Große Sorge mache ihm insbesondere die Auswirkung des Vorschlags auf die Höhe der Besteuerung von Dieselkraftstoffen in Deutschland. Dies sei weder im Interesse der Bürger, noch im Interesse der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer - und auch nicht im Interesse der Umwelt, so Brüderle. Die Bundesregierung werde die Vorschläge der EU-Kommission jetzt genau prüfen. Die Novellierung der Richtlinie könne aber nur einstimmig erfolgen.

Auch der ADAC lehnt die Pläne der EU-Kommission zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie entschieden ab. Bereits heute liege Deutschland bei den Energiesteuersätzen in der Spitzengruppe der EU-Länder und übertreffe damit die Vorgaben der EU deutlich. So werde ein Liter Dieselkraftstoff hierzulande mit 47 Cent Energiesteuer belastet, während der Mindeststeuersatz in der EU 33 Cent betrage. Zusätzlich habe Deutschland bereits 1999 eine Ökosteuer eingeführt, die den Liter Kraftstoff um weitere 18,3 Cent verteuere. Der im Vergleich zu Benzin niedrigere Steuersatz auf Dieselkraftstoff werde durch eine deutlich höhere Kfz-Steuer für Diesel-Pkw ausgeglichen. Gerade Dieselfahrzeuge und deren hoher Anteil am Pkw-Bestand seien für die Erreichung ehrgeiziger CO2-Vermeidungsziele besonders wichtig. Eine Besteuerung, die diejenigen Autohalter bestrafe, die energieeffiziente Fahrzeuge mit teilweise hohen Kaufpreisen anschaffen und sparsame Motorkonzepte nutzten, sei für den Klimaschutz kontraproduktiv, so der ADAC.

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