19.02.2014, 14:01 Uhr

Greenpeace Energy reicht Beschwerde ein: Erneuerbare Energien werden systematisch benachteiligt

Hamburg – Strom ist an der Börse schon seit längerem sehr günstig zu haben. Strom aus erneuerbaren Energien gilt, trotz niedriger Gestehungskosten, aufgrund von festen Einspeisevergütungen als vergleichsweise teuer.

Die Einspeisevergütungen werden von der Europäischen Kommission als unzulässige Beihilfe angesehen. Greenpeace Energy will das nicht so stehenlassen.

Intransparente Kosten von konventionellem Strom

Strom aus konventionellen Energien sei nur deswegen so günstig, weil Folgekosten, die durch die Verschmutzung und CO2-Emissionen entstehen, gar nicht im Strompreis berücksichtigt würden. Die Kosten für Strom aus EE-Anlagen seien dagegen vollkommen transparent und produzieren darüber hinaus keine weiteren Kosten.

Im Strommarkt werde Ökostrom allerdings benachteiligt, da dort der Kostenaspekt im Vordergrund stehe und der billige, konventionelle Strom daher bevorzugt wird. Ökostrom habe daher gar keine Chance in diesem Wettbewerb. Die Einspeisevergütungen stellen daher laut Greenpeace Energy keine Beihilfe, sondern vielmehr einen Ausgleich für eine systematische Benachteiligung am Strommarkt dar.

Beschwerde bei Wettbewerbskommissar Almunia

Auf das Beihilfeverfahren gegen feste Einspeisevergütungen reagierte Greenpeace Energy daher mit einer Beschwerde bei Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Darin fordert der Stromanbieter, die Einspeisevergütung nicht mehr als Beihilfe zu deklarieren und Energieanbieter zu verpflichten, die Verschmutzungskosten konventioneller Energieträger in den Strompreis zu integrieren. Damit soll die verzerrte Wettbewerbssituation auf dem deutschen Strommarkt zugunsten der erneuerbaren Energien entschärft werden.

„Strom aus Wind und Sonne muss mit den verzerrten Preisen von konventionellen Energien wie Atom und Kohle konkurrieren“, erklärt Janne Andresen von Greenpeace Energy. Die Preise der konventionellen Energieträger seinen nach Angaben von Greenpeace nicht transparent, da die Folgekosten nicht einberechnet werden. „So lange schmutzige Energieträger wie Braunkohle ihre Folgekosten durch Umweltschäden und Luftverschmutzung nicht einpreisen müssen, können sie mit Dumping-Preisen ihre Stellung am Energiemarkt verteidigen“, so Janne Andresen.

Das beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG ist im Dezember 2013 eingeleitet worden. Beihilfen bezeichnen im EU-Sprachgebrauch Subventionen, die eingesetzt werden, um Wirtschaftszweige oder nationale Industrien zu begünstigen. Noch bis Anfang März können Stellungnahmen zum beihilferechtlichen Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG eingereicht werden.

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