20.09.2013, 08:20 Uhr

Strom und Gas: Darauf sollten Sie beim Anbieterwechsel achten

Münster – Viele Verbraucher scheuen einen Wechsel des Strom- und Gasversorgers. Dabei lässt sich hier gerade in Zeiten steigender Preise spürbar Geld sparen. Kunden sollten jedoch nicht nur auf den Preis schauen.

Nur rund die Hälfte der Verbraucher und damit deutlich weniger als im Vorjahr mit ihrem Versorger zufrieden sind. Allerdings können sich nur 22 Prozent einen Wechsel vorstellen, heißt es in einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Accenture. Nach Umfragen des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes (VZBV) beziehen noch knapp 44 Prozent der Privathaushalte ihren Strom aus der vergleichsweise teuren Grundversorgung.

Experten sind sich sicher: Die zurückliegenden Pleiten von Billigstromanbietern wie Flexstrom haben verbrannte Erde hinterlassen. Die größte Angst besteht vor einem Ausfall der Stromversorgung. Dabei sei vorweg gesagt: Bei der Insolvenz eines Anbieters springt der lokale Grundversorger ein. Das sind meist die hiesigen Stadtwerke, die neben den Grundversorgungstarifen mit zweiwöchiger Kündigungsfrist noch andere Angebote im Portfolio haben. Hier liegen die Fristen dann beispielsweise bei drei Monaten, was sich aber von Fall zu Fall unterscheiden kann.

Der Preis sollte nicht das einzige Kriterium sein

Grundsätzlich: "Der alleinige Fokus auf den Faktor Preis sollte bei der Wechselentscheidung jedoch nicht ausschlaggebend sein", erklärt Daniel Dodt vom Berliner Vergleichsportal TopTarif.de. "Es ist wichtig, sich zudem über weitere Tarifdetails wie Vertragslaufzeiten, die Zahlungsweise und Preisgarantien zu informieren." Daher ist es bei der Wahl eines neuen Tarifs ratsam, einige zentrale Aspekte zu beachten, um später keine bösen Überraschungen zu erleben:

Kurze Vertragslaufzeit: In der Grundversorgung können die Verträge jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zahlreiche alternative Versorger bieten ebenfalls kurze Mindestlaufzeiten an, jedoch sind auch Vertragsbindungen von einem oder mehreren Jahren möglich. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto flexibler können Stromkunden auf Veränderungen des Marktes reagieren.

Lange und umfangreiche Preisgarantie: Eine Preisgarantie schützt vor Energiepreiserhöhungen und gewährleistet einen dauerhaft festen Abnahmepreis. Die Preisgarantie kann für unterschiedliche Teile des Energiepreises gelten, daher sollten die Tarifdetails genau gelesen werden. Optimal ist eine Absicherung gegen steigende Preise, wenn sie für mindestens zwölf Monate oder darüber hinaus den Zeitraum der Erstvertragslaufzeit sowie für sämtliche Preisbestandteile (Beschaffungskosten, Netzentgelte und staatliche Abgaben) gilt. Allerdings wird die Umlage nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Regelfall ausgeklammert – und die war zuletzt der wesentliche Preistreiber. Zum nächsten Jahr gilt eine weitere Erhöhung als sicher.

Vorsicht bei Vorauszahlungen

Vorsicht bei Sonderabschlag und Vorauskasse: Tarifmodelle mit Vorauskasse sind oft die günstigsten Angebote am Markt. Allerdings muss hier die Energie bis zu zwölf Monate im Voraus bezahlt werden. In diesem Zusammenhang besteht allerdings das Risiko, dass es im Falle einer Insolvenz des Versorgers zum Verlust der Vorauszahlungen kommen kann – wie bereits geschehen. Wichtig: Auch bei Tarifen mit Vorauszahlung sollte eine Preisgarantie die gesamte Vertragslaufzeit abdecken. Ein größerer Einmalbetrag im Vorfeld der Energiebelieferung muss auch bei Tarifmodellen mit Sonderabschlag oder Kaution entrichtet werden. In der Regel werden diese Beiträge erst am Vertragsende wiedererstattet. Somit handelt es sich letztlich um ein zinsloses Darlehen des Kunden an den Versorger.

Pakettarife: gehören ebenfalls zu den günstigsten Produkten im Vergleich. Die Anbieter können hier mit niedrigeren Preisen kalkulieren, da bereits im Vorfeld eine bestimmte Abnahmemenge festgelegt bzw. bezahlt wird. Bei Mehrverbrauch wird der Zusatzbedarf in der Regel zu höheren Preisen abgerechnet. Fällt weniger Energie an, gibt es für den Verbraucher hingegen kein Geld zurück. Daher ist von Pakettarifen abzuraten, wenn der eigene Verbrauch nicht genau bekannt ist bzw. es sich absehen lässt, dass der zukünftige Energiebedarf schwanken wird.

Rabatte und Boni: Für den Wechsel gewähren viele Anbieter einen einmaligen Neukundenbonus, aber auch andere Rabatte und Boni sind möglich. Wichtig: Gerade bei hohen Preisnachlässen für Neukunden fallen die Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr entsprechend höher aus, da einmalige Vergünstigungen wegfallen. Rabatte und Boni sollten nach spätestens zwölf Monaten bzw. mit der ersten Jahresendabrechnung verrechnet werden.

Verbraucher mit Versorgern unzufrieden, scheuen aber Wechsel


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