20.06.2023, 16:47 Uhr

Höhere EE Ausbauziele: Neue Richtlinie für erneuerbare Energien von EU-Mitgliedstaaten angenommen


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Brüssel, Berlin - Die EU-Staaten haben sich auf eine deutliche Anhebung der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien (EE) geeinigt. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil nun auf 45 Prozent ausgebaut werden. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck rechnet mit einem Investitionsboom bei erneuerbaren Energien und schnelleren Genehmigungen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am Freitag letzter Woche (16.06.2023) im Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER) einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien (EE) wird damit von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent im Jahr 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet in etwa eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien in der EU gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22 Prozent. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird durch die Richtlinie in Europa verpflichtend.

Habeck erwartet EE-Investitionsboom, schnellere Genehmigungen und beschleunigte Planungen

Die jetzt erzielte Einigung auf eine Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sieht vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45 Prozent des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) steigt. 42,5 Prozent sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Dabei stellt die bereits existierende Governance-Verordnung sicher, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Dafür werden beispielsweise konkrete Maßnahmen ergriffen, wenn sich andeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht ausreicht.

Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5 Prozent. Dieses „Top-up“ soll durch weitergehende freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Per Saldo verdoppelt die EU damit in etwa ihre Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Um die neuen Ziele zu erreichen, sollen in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert werden. Für Deutschland bedeutet das nach Angaben des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK), dass die im Jahr 2022 von der Bundesregierung stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden. Ersten Hochrechnungen zufolge sind die deutschen Ziele laut BMWK ausreichend, um die neuen EU-Ziele zu erreichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck rechnet angesichts der neuen europäischen Regeln mit einem Investitionsboom bei Erneuerbaren Energien. „Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt“, so Habeck.

Sektorziele 2030 sollen sorgen dafür, dass EE-Einsatz nicht auf Stromsektor fokussiert bleibt

Die erzielte Einigung der EU-Mitgliedsstaaten soll darüber hinaus auch den Durchbruch für den EE-Ausbau in anderen Sektoren als dem Stromsektor bringen. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten durch den Beschluss jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Alleine in Deutschland muss beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Um zu gewährleisten, dass die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.

Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt. Genehmigungsprozesse für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Zudem ist es auf Grundlage der Vereinbarung künftig nicht möglich, dass eine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele möglich ist - die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.

Außerdem gab es am 16. Juni eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der E-Fuels im Flugverkehr, die so genannte „Refuel Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der E-Fuels im Flugsektor ein, von 1,2 Prozent E-Fuels in 2030 hin zu 35 Prozent E-Fuels in 2050. Insgesamt müssen dann 70 Prozent der Flugkraftstoffe im Jahr 2050 erneuerbar sein.

Quelle: IWR Online

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