Neue Energiegesetze und die Reaktionen der Verbände
Münster – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in einem Gesamtpaket zahlreiche energiepolitische Vorhaben verabschiedet. Neben dem Atommüll-Deal geht es dabei auch um die Zukunft der KWK. Die Reaktionen auf das Paket reichen von Freude bis Kritik.
Zu den am Mittwoch (19.10) beschlossenen Änderungen zählen neben dem Atommüll-Deal mit den Energieversorgern auch Änderungen zur KWK-Ausschreibung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie Anpassungen bei der Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
BEE: Geschenke an die Atomwirtschaft
Für den Bundesverband für Erneuerbare Energien (BEE) ist der Atommüll-Deal ein Geschenk für die Atomwirtschaft. Diese kann sich mit der Überweisung von 23,5 Milliarden Euro von den Verpflichtungen zur Zwischenlagerung und Entsorgung des Atommülls freikaufen. Der BEE kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung die Kosten für die Atomkonzerne deckeln will, ohne genau zu wissen, welche Gesamtkosten für die Atommüllentsorgung anfallen werden. Die 23,5 Milliarden Euro seien voraussichtlich nur ein Bruchteil der Gesamtkosten.
„Die Atomkonzerne haben über Jahrzehnte Subventionen erhalten und gute Gewinne mit ihrem Strom gemacht. Jetzt sollen sie sich von der Verantwortung für den schwierigen Atommüll freikaufen dürfen“, so BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Dass die Regierung zudem zum Jahresende die Brennelementesteuer auslaufen lassenwill, sei „ein weiteres Geschenk an die Atomkonzerne“.
BDEW und VDMA begrüßen KWKG-Novelle
Mit Blick auf die Änderungen im KWKG begrüßt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das Ende der fast zweijährigen Diskussion und die nun entstehende Rechtssicherheit für KWK-Anlagenbetreiber. „Es ist positiv, dass die Politik zentrale, praxisnahe Empfehlungen der Branche berücksichtigt hat. Besonders wichtig ist, dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat“, kommentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) begrüßt die nun gewonnene Rechtssicherheit. „Es ist höchste Zeit und gut, dass die Bundesregierung beim KWK-Gesetz aktiv geworden ist. Das verschafft den Investoren die erhoffte Klarheit“, so Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. Kritik äußern beide Verbände an der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen: Die Übergangsregelungen gelten nur bis Ende 2016, anstatt bis zur ersten Ausschreibungsrunde im Winter 2017/18. Aus Sicht des VDMA ist das Ausschreibungsvolumen von jährlich 200 Megawatt (MW) zudem zu gering. Der BDEW ist hier optimistischer und begrüßt die Option, das Volumen auf bis zu 300 MW anzuheben.
VKU fordert Nachbesserungen im Fernwärme-Bereich
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht dagegen noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Bereich KWK. „Das Gesetz muss die technischen Gegebenheiten in Fernwärmenetzen besser berücksichtigen“, fordert VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Derzeit ist etwa vorgesehen, dass Einspeisetemperaturen in Wärmenetzen vorgegeben werden können. „Angesichts der unterschiedlichen Netz- und Einspeisesstrukturen würde das aber dazu führen, dass Netze temperatur- und nicht wie heute effizienzorientiert gefahren werden. Das konterkariert Klimaschutzanstrengungen und ist deshalb nicht zielführend“, so Reiche. Positiv sieht der VKU dagegen, dass sich das Kabinett dazu entschlossen hat, auf den verpflichtenden Einbau elektrischer Wärmeerzeuger (elektrischer „Heizstab“ der Wärme aus elektrischer Energie gewinnt) zu verzichten.
Grüne kritisieren anhaltende Hängepartie
Die Opposition im Bundestag kritisiert am KWKG vor allem die lange Novellierungsdauer und die verbleibenden Klärungsbedarfe. „Statt die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme konsequent zu fördern und so die Energieeffizienz zu steigern, lässt Wirtschaftsminister Gabriel die Kraft-Wärme-Kopplung am ausgestreckten Arm verhungern“, kritisiert Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung lege die Novelle der Novelle des KWKG vor und immer noch seien viele Fragen zu den Ausschreibungsbedingungen offen. "Details soll eine Verordnung klären – irgendwann. Damit verlängert die Regierung die Hängepartie für die KWK“, so Verlinden weiter.
Quelle: IWR Online
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