22.07.2022, 11:36 Uhr

Neues Paket zur Energiesicherung der Bundesregierung – was auf Betreiber von Gasheizungen zukommt


© Fotolia/Adobe

Berlin – Der Bundesregierung hat ein weiteres Energiesicherungs-Paket vorgelegt, dass die bisherigen Maßnahmen ergänzen soll. Im Mittelpunkt steht für den kommenden Winter die Gaseinsparung, um die russische Gasabhängigkeit weiter zu reduzieren.

Die Reduzierung der russischen Gaslieferungen durch Nord Stream 1 erfolgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus technischen, sondern aus politischen Gründen. Dem will die Regierung vorbeugen und für den kommenden Winter vorsorgen. Das neue Energiesicherungs-Paket betrifft das Auffüllen der Gasspeicher, den Einsatz von Gas in der Stromversorgung und die Nutzung von Gasheizungen in Unternehmen und der Privatwirtschaft.

Zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von Russland schon auf dem Weg

Um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken, hat die Bundesregierung schon zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu gehört der Aufbau einer eigenen LNG-Infrastruktur inklusive der Beschaffung von schwimmenden Terminals, die Diversifizierung der Gaslieferungen, Befüllung der Gasspeicher, Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs im Stromsektor und der Industrie, die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und die Absicherung von Unternehmen der Energieversorgung.

Neues Energiesicherungs-Paket – erster Bereich „Gasspeicher“

Der erste Bereich betrifft die Gasspeicher. Hier werden die gesetzlichen Vorgaben erweitert. Für den 1. September 2022 wird ein neues Zwischenziel des Gasfüllstands von 75 Prozent eingefügt. Die Vorgaben zielen darauf, dass die Speicher kontinuierlich weiter befüllt werden müssen. Daneben werden die bisherigen Füllstandsvorgaben nochmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 auf 85 Prozent, zum 1. November von bisher 90 auf 95 Prozent.

Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte bedeuten im Maximum zum 1. November eines Kalenderjahres ca. 1. Milliarde Kubikmeter Gas (ca. 12 TWh). Die hierfür notwendige Ministerverordnung ist in der Ressortabstimmung und wird in den nächsten Tagen in Kraft treten, teilte das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit.

Zweiter Sektor: Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung

Im zweiten Sektor des neuen Energiesicherungs-Pakets geht es um den Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung. Hier hat die Bundesregierung bereits beschlossen, dass bei Bedarf mehr Steinkohlekraftwerke wieder am Strommarkt teilnehmen dürfen, die aktuell in der Netzreserve sind. Eine entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft.

Neu hinzu kommt nun eine Verordnung, mit der eine Braunkohlereserve zum 1. Oktober 2022 aktiviert wird. Die Braunkohlekraftwerke können dann auch an den Strommarkt zurückkehren und Erdgaskraftwerke ersetzen. Flankiert wird die durch eine Gaseinsparverordnung, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindert. Diese Verordnung wird aktuell vorbereitet und tritt dann in Kraft, wenn sich abzeichnet, dass noch mehr Einsparung von Gas bei der Stromerzeugung erforderlich ist. Systemrelevante Gaskraftwerke werden nicht erfasst.

Dritter Sektor: Effizienz- und Einsparmaßnahmen sowie Gasheizungen

Im dritten Bereich des Energiesicherungs-Pakets werden Energiesparmaßnahmen an Unternehmen und die Privatwirtschaft adressiert. Unternehmen, die ein Energie- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben, sollen solche Energiespar-Maßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Betroffen wären hiervon grundsätzlich große Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 10 GWh (10 Mio. kWh). Des Weiteren soll der Energieverbrauch in Räumen sinken, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält (Flure, große Hallen, etc.). Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll das in Verordnungen geregelt werden. Für diese Maßnahme ist eine Laufzeit von 6 Monaten vorgesehen.

Im Privatsektor sollen Mieterinnen und Mieter mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. Eine ggf. vorhandene vertragliche Verpflichtung, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten, soll vorübergehen ausgesetzt werden.

Eigentümer/innen von Gasheizungen müssen in Zukunft – mit ausreichenden Fristen - einen Heizungscheck durchführen lassen. Über die Umsetzung sind Gespräche mit Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen. Gür Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden. Letztendlich soll es künftig untersagt werden, dass Hausbesitzer private Pools mit Gas beheizen.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2022