Schweiz erhöht Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien
Bern, Schweiz – Der Bundesrat der Schweiz hat einer Revision der Energieverordnung zugestimmt, wonach unter anderem eine höhere Vergütung für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen vorgesehen ist. Zudem müssen Stromanbieter zukünftig genauer deklarieren, aus welchen Energieträgern der Strom stammt. In Kraft treten die Änderungen ab Oktober 2011. Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Diese kann, nachdem der Bundesrat nun einem Beschluss des Parlaments zugestimmt hat, ab 2013 bedarfsgerecht um 0,9 Rappen/kWh erhöht werden. Neu ist außerdem, dass die Vergütungssätze im Verlauf des Jahres angepasst werden können. Zuvor war dies nur jährlich möglich.
Um die Transparenz zu erhöhen, aus welchem Energieträger der genutzte Strom stammt, wird durch die Revision vorgeschrieben, dass die Stromanbieter alle vorhandenen Nachweise verwenden müssen. Wie das Bundesamt für Energie mitteilte, stammen durchschnittlich 20% des Stroms aus Schweizer Steckdosen aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Bislang mussten die Anbieter lediglich 20% Anteile am Strommix deklarieren.
Schweiz: Bundesrat beschließt schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie
© IWR, 2011