E.ON steht vor der Umwandlung in eine europäische Gesellschaft
Düsseldorf - Der Energiekonzern E.ON treibt die Umwandlung der Rechtsform weiter voran. In den Ausschüssen des Aufsichtsrats wurden die Pläne weiter konkretisiert, der Hauptversammlung 2012 die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) vorzuschlagen. Nach neuesten Angaben des Unternehmens soll im März hierüber abschließend der Aufsichtsrat entscheiden. Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen seien in den letzten Wochen bereits intensive vorbereitende Gespräche mit Vertretern von Arbeitnehmern und Gewerkschaften geführt worden. Nach einem Umwandlungsbeschluss in der Hauptversammlung am 3. Mai dieses Jahres würde der Vorstand Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der SE mit einem Gremium europäischer Arbeitnehmervertreter aufnehmen. Die SE-Umwandlung würde erst nach dem Ende dieser Verhandlungen voraussichtlich Ende diesen Jahres wirksam.
In der bevorstehenden E.ON-Hauptversammlung sollen im ersten Schritt die Anteilseignervertreter des neuen SE-Aufsichtsrats gewählt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen mit der Mitbestimmung und Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister soll dieser SE-Aufsichtsrat um den Jahreswechsel 2012/2013 schnellstmöglich um die deutschen und ausländischen Vertreter von Mitarbeitern und Gewerkschaften ergänzt werden. Dieser neue SE-Aufsichtsrat sei aber bis zur Ergänzung um die neuen Vertreter der Mitbestimmung im Gründungsjahr ausschließlich für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Umwandlung zuständig. Der heutige, mitbestimmte Aufsichtsrat der E.ON AG bleibt demnach während der gesamten Vorbereitungsphase für alle laufenden Geschäfte des Konzerns allein verantwortlich.
Werner Wenning, Vorsitzender des E.ON-Aufsichtsrats erklärte: „Es ist gut, dass dieser weitreichende Schritt schon sehr frühzeitig und vor dem im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt konstruktiv mit meinem Stellvertreter Erhard Ott und dem Vorsitzenden des Europabetriebsrates der E.ON, Eberhard Schomburg, vorgeklärt werden konnte. Dies wird die im Mai beginnenden offiziellen Verhandlungen erleichtern und beschleunigen. Es gibt keinen Zweifel, dass bei E.ON auch in der Rechtsform der SE die Mitbestimmung gut funktionieren wird. Auch auf dem mehrmonatigen Weg dahin werden Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam abstimmen und begleiten.“
© IWR, 2012