18.12.2012, 16:38 Uhr

Umweltverbände kritisieren Röslers Netzausbaugesetz

Berlin – Das Bundeskabinett will noch vor Weihnachten den Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verabschieden. Das Gesetz soll den zukünftigen Ausbau der Stromnetze regeln und fußt auf dem Netzentwicklungsplan 2012, den die Bundesnetzagentur in überarbeiteter Form an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben hatte. Ursprünglich war der Netzentwicklungsplan von den vier Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt und dann in einem umfangreichen Konsultationsverfahren überarbeitet worden. Von den Umweltverbänden erntet Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) nun jedoch harsche Kritik für den vorgelegten Gesetzentwurf.

Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Erdkabel

So mahnt die Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dass die Bundesregierung das bei der Planung des Stromnetzes für die Energiewende bei betroffenen Anwohnern mühsam erworbene Vertrauenskapital aufs Spiel setze. Das BBPlG widerlege mutwillig die im bisherigen Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan erklärte Bereitschaft der Bundesregierung zu einer echten Bürgerbeteiligung. "Wer ständig Bekenntnisse zur Bürgerbeteiligung im Munde führt, kann nicht gleichzeitig die von praktisch allen vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhobene Hauptforderung nach mehr Erdkabeln brüsk zurückweisen. Philipp Rösler reißt mit dem Hintern ein, was andere an Vertrauensansätzen mühsam aufgebaut haben", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Der Hauptkritikpunkt der DUH besteht darin, dass die Teilerdverkabelung künftiger Trassen mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung o restriktiv wie eben möglich behandelt werde.

NABU kritisiert Beschränkung der Klagewege

Der NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller schlägt in die gleich Kerbe: "Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat mal wieder Schnelligkeit vor Sorgfalt walten lassen. So wird nun noch vor Weihnachten eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht, die dem benötigten Ausbau der Stromnetze für die Energiewende und der Akzeptanz in der Bevölkerung einen Bärendienst erweist." Der NABU kritisiert vor allem, dass der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen für die im Bedarfsplan aufgeführten, länderübergreifenden Vorhaben massiv eingeschränkt werden solle. Erst nachdem über Trassenkorridore, deren Umweltverträglichkeit und die Planfeststellung entschieden wurde, dürfe überhaupt die Netzplanung gerichtlich überprüft werden. "Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung des Klageweges auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht wird daher nicht nur bei Experten, sondern auch bei betroffenen Bürgern auf großes Unverständnis stoßen", so Miller.

Dena: Ausbau der Strom-Verteilnetze kostet zwischen 27 und 43 Mrd. Euro


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