Klimaschutz-Gesetz in Baden-Württemberg ist auf dem Weg
Stuttgart - Nach Nordrhein-Westfalen hat Baden-Württemberg als zweites Bundesland ein eigenes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die erste Lesung zur Verabschiedung des Gesetzes, nach dem die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis 2020 um 25 Prozent und bis 2050 sogar um 90 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden sollen, fand Mitte Mai 2013 im Landtag in Stuttgart statt. Mit dem Beschluss des Kabinetts sei eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament gegangen, unterstrichen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller (beide: Grüne). Klimaaspekte sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig bei allen politischen Entscheidungen und in allen Planungsprozessen in Baden-Württemberg selbstverständlich mitgedacht werden. Ziel ist, das Gesetz noch vor der Sommerpause in trockene Tücher zu packen. Wie das Umweltministerium gegenüber IWR-Online erklärte, soll zunächst eine Expertenanhörung im Landtag erfolgen, bevor das Gesetz am 17. Juli 2013 endgültig verabschiedet werden könnte.
Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes
Im Grundsatz geht es in Baden-Württemberg um die Konkretisierung der Klimaschutzbelange des Landes, die durch die Einrichtung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) durch die Landesregierung verwirklicht werden soll. Das IEKK soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden und der Landesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele dienen. Es betrifft insbesondere Aspekte der Energieeinsparung, der Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Baden-Württembergs Verantwortung als Industrieregion
Die Landesregierung sieht sich vor dem Hintergrund, dass der Anteil des Bundeslandes von ca. 0,3 Prozent an den weltweiten Treibhausgasemissionen überdurchschnittlich hoch ist, in der Verantwortung. Einem ungebremsten Anstieg der CO2-Emissionen im eigenen Land soll verbindlich entgegengewirkt werden. Während der Vorbereitungsphase der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hatte die Landesregierung Stellungnahmen verschiedener Verbände sowie ein wissenschaftliches Gutachten eingeholt.
Kritik: Zielformulierungen bleiben teilweise unverbindlich
Laut "Energieblog" bleibt der baden-württembergische Gesetzesentwurf im Gegensatz zum NRW-Pendant an vielen Stellen unverbindlich, was durch "Soll-Formulierungen" deutlich werde. Während es im Klimaschutzgesetz von NRW heißt, dass die Klimaschutzziele für die Landesregierung unmittelbar verbindlich sind und diese dazu verpflichtet ist, ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, spricht der Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg von der Vorbildfunktion der Landesregierung. Die Treibhausgasminderungsziele "sollen" erreicht werden und Jedermann "soll" im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.
© IWR, 2013