24.01.2013, 09:38 Uhr

Erstes Klimaschutzgesetz Deutschlands in NRW verabschiedet

Düsseldorf - Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz soll die Klimaschutzziele in NRW gesetzlich verankern und die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen schaffen. NRW komme bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zu, da hier etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert würden, heißt es im Gesetzestext. NRW übernimmt damit eine Führungsposition in Deutschland, da noch in keinem anderen Bundesland konkrete Klimaschutzziele gesetzlich festgeschrieben sind. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode sollte das Klimaschutzgesetz durch den NRW-Lndtag gebracht werden, doch durch die Auflösung des Landtags im März 2012 konnte es nicht verabschiedet werden und das Gesetz wurde erneut in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Minderungsziele, Klimaschutzplan und klimaneutrale Verwaltung

Die Treibhausgasemissionen sollen nach dem Gesetz bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden. Die Landesregierung ist dabei für die Umsetzung der Klimaschutzziele verantwortlich und soll auch einen Klimaschutzplan unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände erstellen. Dieser Klimaschutzplan wird ebenfalls vom Landtag beschlossen. Des weiteren sieht das Gesetz bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung vor. Außerdem wird ein Klimaschutzrat eingerichtet, der auf die Einhaltung der Klimaschutzziele achtet und die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans berät.

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