22.01.2015, 10:27 Uhr

Vattenfall-Atomklage kostet Steuerzahler bereits Millionen

Münster - Bereits seit 2012 läuft eine brisante Klage von Vattenfall wegen des Atom-Ausstiegs gegen Deutschland. Mehrere Milliarden Euro Schadenersatz stehen im Raum, die Vattenfall vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA einklagen will. Die Vorabkosten gehen bereits in die Millionen.

Die Bundesregierung hält die Klage von Vattenfall wegen der Stilllegung von deutschen Atomkraftwerken für unbegründet. Vattenfall sieht hingegen einen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und klagt vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA. Der Termin für das Schiedsverfahren wird für 2016 erwartet.

Vattenfall-Klage: Millionen-Kosten im Vorfeld

In dem laufenden Investor-Staat-Schiedsverfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland in den USA wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken sind bisher rund 3,66 Millionen Euro Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten sowie für Übersetzungen angefallen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der Gegenwert von 200.000 US-Dollar entfällt auf Gerichtskosten. Für die Prozessbevollmächtigten des Bundes im Rahmen von Klagen der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Atomausstiegs fielen bisher Kosten in Höhe von 355.920,37 Euro an.

Vattenfall-Schadenersatz: Es geht um Milliarden

Auch wenn die genaue Schadenersatz-Höhe noch nicht bekannt ist, es geht um Milliarden Euro. Laut Spiegel Online habe Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Oktober 2014 im Wirtschaftsausschuss bekanntgegeben, das Vattenfall die Bundesregierung auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz aufgrund des Moratoriums für Atomkraftwerke verklagen will. Eine schwedische Wirtschaftszeitung nennt eine Summe von etwa 3,5 Mrd. Euro. Im Kern geht es um den Eingriff in das Eigentumsrecht.

Vattenfall-Klage: Vorgeschmack auf TTIP

Die Vattenfall-Klage ist ein Vorgeschmack auf TTIP, das umstrittene transatlantische Freihandelsabkommen. Dieses Abkommen sieht die heftig diskutierten Schiedsgerichte (ISDS = Investor-to-State Dispute Settlement) zur Streitbeilegung vor, die es vor allem großen internationalen Investoren erlauben, nicht vor nationalen Gerichten den Investitionsschutz einzufordern, sondern vor unabhängigen Schiedsstellen. Kritiker erwarten eine Art institutionelle Welt-Schiedsstelle bzw. eine parallele Justizwelt, die über dem Recht der einzelnen Staaten steht.

Quelle: IWR Online
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