25.06.2015, 08:03 Uhr

Studie: AKW Hinkley Point C wird mit über 100 Mrd. Euro subventioniert

Hamburg, Münster - Dass das in Großbritannien geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C nur mit massiver staatlicher Hilfe wirtschaftlich überlebensfähig ist, war bereits bekannt. Eine neue Studie enthüllt nun aber die irrwitzige Förderdimension.

Das britische Atomkraftwerk (AKW) Hinkley Point C wird nach heutigen Planungen nach Angaben der britischen Regierung bis zu seiner Fertigstellung im Jahr 2020 etwa 24,5 Mrd. britische Pfund (aktuell etwa 34 Mrd. Euro) verschlingen. Um für das Großprojekt einen Investor zu finden, hat die Regierung dem Betreiber eine staatlich garantierte Stromvergütung von knapp 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh), weit über dem Börsenstrompreis, zuzüglich Inflationsausgleich und Darlehnsbürgschaft versprochen.

Subvention von über 100 Mrd. Euro

Eine von Greenpeace Energy in Auftrag gegebene Kurzanalyse des Instituts Energy Brainpool kommt nun zu dem Schluss, dass sich allein die staatlichen garantierten Vergütungszahlungen während der Förderzeit von 35 Jahren auf etwa 108 Mrd. Euro summieren. Hinzu kommen staatliche Kreditgarantien für den Bau von etwa 20 Mrd. Euro. „Dass ein einzelnes Atomkraftwerk mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus dem öffentlichen Haushalt alimentiert werden muss, kommt einer Bankrotterklärung der Atomindustrie gleich“, kommentierte Sönke Tangermann Vorstand bei Greenpeace Energy.

Bundesregierung: Keine Klage gegen Hinkley Point C

Die EU-Kommission hatte die umstrittene britische Beihilfe im Oktober 2014 überraschend genehmigt, da sie echtes Marktversagen behebe, wie es zur Begründung heißt. Österreich klagt gegen diese Einschätzung, auch Greenpeace Energy und andere Unternehmen haben eine Klage angekündigt. Sie befürchten Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt.

Die Bundesregierung wird selbst keine Klage gegen die Beihilfen anstreben und auch keine Klage unterstützen, wie das BMWi auf Anfrage von IWR Online mitteilt. Zwar zeige Hinkley Point C sehr deutlich, dass die Atomkraft sehr teuer sei, doch gäbe es „im Beschlusstext keine beihilferechtlichen Aussagen (…), die nach unserer Ansicht so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage hinreichend erfolgversprechend wäre“, so das BMWi.

Quelle: IWR Online

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