08.07.2009, 12:20 Uhr

FNR begrüßt novellierte Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Berlin - Am 2. Juli 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Mit deutlich strengeren Grenzwerten für Kohlenmonoxid- und Staubemissionen trägt sie nach Aussage der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) den bedeutenden Entwicklungsfortschritten der Kaminofen- und Biomassekesselhersteller Rechnung und passt die Grenzwerte dem Stand der Technik an.

Die novellierte Verordnung sieht eine deutliche Erweiterung des Brennstoffspektrums vor. So sind neben Getreide, das nicht für die Nahrungsmittelproduktion bestimmt ist, künftig auch weitere nachwachsende Rohstoffe als Brennstoff zugelassen. In Verbindung mit der Normung von nachwachsenden Rohstoffen als feste Biobrennstoffe bietet sich nach Ansicht des FNR nunmehr die Perspektive, verschiedenste Nebenprodukte und Reststoffe sowie speziell angebaute nachwachsende Rohstoffe zur effizienten und umweltfreundlichen Wärmeerzeugung in Kleinfeuerungsanlagen zu nutzen.

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