30.09.2013, 11:17 Uhr

EU-Kommission will Förderung der Erneuerbaren Energien offenbar beschneiden

Brüssel/Stuttgart – Bislang erhalten Besitzer von Solaranlagen einen festen Vergütungssatz für jede Kilowattstunde eingespeisten Strom. Doch dieses Verfahren ist der EU-Kommission offenbar ein Dorn im Auge: Brüssel will einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schreitet mal mehr, mal weniger zügig voran. Dass Deutschland bei der Energiewende trotz aller Lamentos schon so weit ist, ist vor allem auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz zurückzuführen. Zwei wesentliche Punkte in dem Werk: Der Einspeisevorrang, also eine Abnahmegarantie, und garantierte Einspeisevergütungen für 20 Jahre. Besonders für die Investoren der ersten Stunden war und ist diese Regelung teilweise äußerst lukrativ. Mit der am Dienstag erfolgenden, weiteren Kürzung der Sätze bei der Photovoltaik unter zehn Cent pro Kilowattstunde hat dies allerdings wohl ein Ende.

EU will Bieterverfahren

Die EU-Kommission hat das System an sich unter die Lupe genommen: Aus Kostengründen soll der Staat nach ihren Plänen nur noch dort eine Unterstützung gewähren, nachdem ein "technologieneutralen Bieterverfahren" durchlaufen wurde, wie es im Entwurf neuer Beihilferichtlinien für den Energiebereich heißt, der der „Stuttgarter Zeitung“ vorliegt. Das bedeutet, dass künftig derjenige den Zuschlag erhalten soll, der den Strom am günstigsten produziert – egal, ob etwa aus Wind, Solar oder Biomasse.

Für dieses Vorgehen sieht die Behörde zwei Gründe: Einerseits sind die "Subventionierungen" ihrer Ansicht nach viel zu hoch. Außerdem sollte sie sich auf die Einführungsphase einer Technologie beschränken. „Jede öffentliche Unterstützung muss zeitlich begrenzt sein“, zitiert das Blatt aus dem Papier. In den letzten zehn Jahren seien etwa die Modulpreise für Photovoltaikanlagen deutlich gesunken. Wo Hilfen dennoch nötig seien, sollten sie auf ein Minimum beschränkt sein und den Marktpreis ergänzen und nicht ersetzen, heißt es weiter.

Ausnahmen von EEG-Umlage könnten fallen

"Einzelne Bürger oder auch kleine kommunale Erzeuger sind bei solchen Ausschreibungen de facto chancenlos", kritisiert der Luxemburger Europaabgeordnete Claude Turmes von den Grünen. Bisher wird in Deutschland jeder gefördert, der sich beispielsweise Solarzellen aufs Dach bauen lässt. Dementsprechend sind knapp 40 Prozent aller erneuerbaren Kapazitäten in Deutschland in der Hand von Privatpersonen. Die großen Versorger rangieren nicht einmal im zweistelligen Prozentbereich. "Brüssel", so Turmes, "bedroht diese Bürgerenergie".

In einem anderen Punkt könnte es demnächst hingegen Bewegung geben. Die Kommission prüft die umstrittenen Ausnahmen von der EEG-Umlage und wird ihr Ergebnis bald mitteilen – mit Rücksicht auf die Bundestagswahl war dieser Termin offenbar verschoben worden. Der Kostenpunkt summiert sich auf vier Mrd. Euro und wird bei den EU-Beamten wohl durchfallen.

Hintergrundinfos

Immer wieder wird die EEG-Umlage in die Nähe der staatlichen Subventionierung oder öffentliche Förderung gerückt. Dabei wird kein Cent aus Steuermitteln gezahlt. Der Staat legt nur die Mindest-Vergütungspreise für EEG-Ökostrom fest, ähnlich wie bei der Debatte um die Festlegung von Mindestlöhnen. So erhalten die Betreiber von EE-Anlagen je eingespeiste Kilowattstunde einen festen MIndest-Vergütungsbetrag. Dieser erzeugte Öko- oder Grünstrom wird an der Börse verkauft, sodass Einnahmen erzielt werden. Die Differenz ist die EEG-Umlage.

EEG-Umlage steigt nicht so stark wie befürchtet


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