Atomkraft: EU-Rat beschließt neue Sicherheits-Richtlinie
Brüssel – Der EU-Ministerrat hat eine neue Richtlinie über nukleare Sicherheit verabschiedet. Die Befugnisse und die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden werden gestärkt, zudem soll ein europäisches "Peer-Review-System" geschaffen werden.
Die neue Richtlinie ändert und erweitert die seit 2009 geltende Richtlinie und muss nun von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzt werden. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima im März 2011 eine Verschärfung der Richtlinie von 2009 gefordert.
Führungsrolle im Bereich Nuklearsicherheit
Mit den vorgenommenen Änderungen nimmt die EU nach eigenem Bekunden nun im Bereich der nuklearen Sicherheit eine Führungsrolle ein. Der für Energie verantwortliche Vize-Präsident der EU-Kommission Günther Oettinger erklärte: „Diese Richtlinie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Nuklearanlagen und zu einer starken Sicherheitskultur in Europa. In einer Region, in der mehr als ein Viertel des erzeugten Stroms und mehr als die Hälfte des CO2-arm erzeugten Stroms aus Kernenergie stammen, ist der sichere Betrieb von Kernkraftwerken von entscheidender Bedeutung. Mit der überarbeiteten Richtlinie verdeutlicht die EU, dass sie im Bereich der nuklearen Sicherheit eine führende Position einnimmt.“
"Peer Reviews" ab 2017 geplant
Mit der Änderungen der Richtlinie werden die Befugnisse und die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt. Die Einführung eines EU-weiten Sicherheitsziels soll Unfälle vermeiden und Freisetzungen von Radioaktivität außerhalb einer kerntechnischen Anlage verhindern. Eingeführt werden auch regelmäßige nationale Sicherheitsprüfungen und die anlageninterne Notfallvorsorge und –bekämpfung. Zusätzlich wird für mehr Transparenz und für eine bessere Aus- und Fortbildung im Nuklearsektor gesorgt. Im Rahmen der Richtlinie wird auch ein europäisches System von „Peer Reviews“ zu speziellen Sicherheitsfragen geschaffen. Diese sollen alle sechs Jahre von den Mitgliedstaaten durch die zuständigen Regulierungsbehörden mit Hilfe der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (Enserg) und aufbauend auf den Fachkenntnissen des Verbandes der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich (Wenra) durchgeführt werden. Die erste themenbezogene Peer Review soll 2017 stattfinden.
© IWR, 2014